Corona
Kürzungen beim Rettungschirm ab April?
Das Bundeskabinett hat am Dienstag (9. Februar) den Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der Regelungen beschlossen, die die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffen. Die Neuregelung könnte massive wirtschaftliche Auswirkungen für die Pflegebranche zur Folge haben.

Das Bundeskabinett hat am Dienstag, 9. Februar, das „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ beschlossen. Die besonderen Rechte der Regierung sollen damit fortgesetzt werde, wenn eine „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vorliegt. Nach den bisherigen Regelungen aus dem März 2020 sowie durch das Infektionsschutzgesetz aus dem November 2020 wären diese am 31. März ausgelaufen. Nun sollen die Regelungen jeweils für drei Monate durch den Deutschen Bundestag verlängert werden. Deutliche Einschnitte für Pflegeeinrichtungen Im Gesetz ist auch eine Verlängerung des Corona-Rettungsschirms beschrieben, allerdings mit deutlichen Einschnitten. Wie bereits auf altenheim.net verkündet, sollen Pflegeeinrichtungen ab 1. April nur noch solche Mindereinnahmen erstattet werden, die infolge der Umsetzung behördlicher Auflagen sowie landesrechtlicher Regelungen zur Eindämmung der Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie unmittelbar entstehen. Verbände laufen Sturm gegen diese Regelung. “Da insbesondere in vielen Heimen bereits erfolgreich geimpft wurde, ist mit einem deutlichen Rückgang behördlicher Anordnungen zu rechnen. Was aber bleibt sind Leerstände von bis zu 30 Prozent”, heißt es in einer Mitteilung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).
“Viele Pflegeeinrichtungen müssen schon jetzt deutliche Verluste unverschuldet in Kauf nehmen, weil diese im Rettungsschirm nicht berücksichtigt wurden. Für Ausfälle bei den Investitionskosten gab es nie einen Ersatz. Wenn jetzt die Unterstützung nur noch für Folgen behördlicher Anordnungen gewährt werden soll, wird dringend benötigte pflegerische Infrastruktur in ihrer Existenz bedroht”, sagt Präsident Bernd Meurer. Die Pflegeeinrichtungen seien auf die finanzielle Unterstützung angewiesen und hätten sie mehr als verdient.
Hintergrund: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages befassen sich am Freitag, 12. Februar 2021, in erster Lesung mit einem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD angekündigten Entwurf eines Gesetzes „zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“. Für die Aussprache ist eine Debattenlänge von einer Stunde vorgesehen.
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