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Kostenträger einig über Refinanzierung
Die Rahmenvereinbarung über die Refinanzierung der
gesetzlichen Regelung nach §132g SGB V "Gesundheitliche
Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" ist
unter Dach und Fach.

Das sagte Oliver Blatt vom Verband der Ersatzkassen
(vdek) im Rahmen des Bundeskongresses vom Deutschen
Verband der Leitungskräfte der Alten- und
Behindertenhilfe (DVLAB) am Donnerstag in Berlin. Bei
einem Spitzengespräch seien in der vergangenen Woche
strittige Punkte ausgeräumt worden.Nach dem Ende der
siebentägigen Bedenkzeit, könne alles auf den Weg
gebracht werden.Eigentlich sollten sich Spitzenverbände
der Krankenkassen und die Trägervereinigungen bis Ende
des Jahres 2016 geeinigt haben. Bis dahin hingen
Einrichtungen in der Luft, die ihren Bewohnern eine
individuelle Versorgungsplanung für die letzte
Lebensphase anbieten wollten, so wie es das Hospiz- und
Palliativgesetz ermöglicht. Zeitnah sollte nun auch
feststehen, welche Anfoderungen an die Qualifikation
der Gesprächsbegleiter im Rahmen des Konzepts
"Behandlung im Voraus planen"(BVP) gestellt werden.
Beim BVP geht es darum künftige medizinische
Entscheidungen und Behandlunspräferenzen für die letzte
Lebensphase möglichst aussagekräftig vorauszuplanen.
Der DVLAB-Vorsitzende Peter Dürrmann kritisierte die
Vorgänge insgesamt als instransparent. Nun darf man
also gepannt sein, welche Leistungen zu welchen
Bedingungen refinanziert werden.
Erst kürtzlich hatte das Pflegeheim An
den Platanen aus Neu-Isenburg den Altenheim
Zukunftpreis 2017 für die Umsetzung von BVP in ihrem
Haus erhalten. Das Projekt stemmt der Träger bisher
auf eigene Kosten. Das könnte sich nun bald ändern.
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