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Konstituierende Sitzung: Pflegekammer NRW nimmt Arbeit auf

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen kann nach zweijähriger Vorbereitungszeit nun ihre Arbeit aufnehmen. Mit einem Festakt  traten die Mitglieder der ersten Kammerversammlung  am 16. Dezember zu ihrer konstituierenden Sitzung in Düsseldorf zusammen. Das Gremium der Selbstverwaltung umfasst insgesamt 60 Sitze aus den Wahlgruppen der Altenpflege und interdisziplinären Pflege.

Pflegekammer NRW_©Jochen Rolfes
Foto: Jochen Rolfes Anja Wiedermann (Geschäftsführerin der Pflegekammer NRW), Ludger Risse (Stellv. Vorsitzender des Errichtungsausschusses), Sandra Postel (Vorsitzende des Errichtungsausschusses), Minister Karl-Josef Laumann, Gudrun Haase-Kolkowski (Vorstandsmitglied Errichtungsausschuss), Jens Albrecht (Vorstandsmitglied Errichtungsausschuss)

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann unterstrich in seinem Grußwort die Notwendigkeit der Pflegekammer: „Heute ist ein historischer Tag für die Pflege in Nordrhein-Westfalen. Wir haben jetzt eine berufsständische Vertretung für die Pflegenden. Ich freue mich, dass die Pflege nun endlich auf Augenhöhe mit den anderen Professionen des Gesundheitswesens steht. Die Pflegekräfte sind nun politisch unabhängig und haben es selbst in der Hand, die Pflege zu verändern. Dies ist eine enorme Chance.“

Sandra Postel, Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen wies auf die Aufgaben hin, die nun vor der Pflegekammer liegen: die spezifischen Interessen der Mitglieder deutlich und nachdrücklich in der Öffentlichkeit und Politik zu vertreten.” Unsere Pflegekammer ist schon jetzt die größte Heilberufskammer Deutschlands. Das ist für die professionelle Pflege die Chance, den wachsenden Herausforderungen mit Gestaltungswillen und Einflussvermögen zu begegnen und im Kräftespiel des Gesundheitswesens mitzuwirken.” Postel dankte Laumann für sein Engagement. Der CDU-Politiker hat sich für die Pflegekammer eingesetzt. Die Wahlbeteiligung zur Kammerversammlung lag bei 22,10 Prozent.

Zunächst werde über die Hauptsatzung beraten, in der alle wichtigen Regeln zu Aufbau und Organisation verankert werden. Mit Verabschiedung der Hauptsatzung könne die Kammerversammlung Beschlüsse fassen und die Vorstandswahlen durchführen. Die Wahl des Vorstands und des Präsidiums selbst werde dann Ende Januar erfolgen.