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Kommunen stellen Einzelfallentscheidungen bei Sozialhilfe infrage

Kommunen fordern eine Reform der Sozialhilfe: Statt langwieriger Einzelfallprüfungen sollen künftig Pauschalbeträge stärker zum Einsatz kommen. Vertreter von Städte- und Gemeindebund sowie Landkreistag sehen darin große Chancen für Bürokratieabbau und Personalentlastung. Sie plädieren für ein Modell ähnlich der Pflegeversicherung, bei dem Unterstützungsleistungen klaren Bedarfskategorien folgen.

Wenn die Rente für ein Leben im Pflegeheim nicht ausreicht, muss Hilfe zur Pflege beantragt werden. Pflegeeinrichtungen machten in den letzten Jahren immer wieder darauf aufmerksam, dass sie in einigen Fällen in Vorleistung gehen müssen, wenn die Anträge nicht schnell genug bewilligt werden. Foto: Adobe Stock/ Ramona Heim

Die Kommunen sprechen sich dafür aus, bei Sozialhilfeleistungen anstelle von Einzelfallentscheidungen stärker auf Pauschalierungen zu setzen. „In der Pflegeversicherung gibt es verschiedene Stufen, in die die Bedürftigen eingeordnet werden und nach denen sich die Unterstützung bemisst. Wir sollten auch bei der Sozialhilfe Pauschalen einführen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, André Berghegger, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (14.7).

Derzeit werde für jede Person, die Hilfe zum Leben benötigt, einzeln entschieden. „Aber können und müssen wir uns diese Einzelfallgerechtigkeit noch leisten?“, fragte Berghegger. Bei Sozialhilfe-Pauschalen wären seinen Worten zufolge die Entscheidungen sehr viel einfacher zu treffen, es könnte massiv an Personal gespart werden.

Ähnlich argumentierte der Präsident des Deutschen Landkreistages, Achim Brötel (CDU). „Das beständige Streben nach Einzelfallgerechtigkeit, am besten bis zur vierten Nachkommastelle oder sogar noch weiter, ist ein typisch deutsches Phänomen“, sagte er der Zeitung. Aus seiner Sicht gibt es ein erhebliches Vereinfachungspotenzial durch Pauschalierungen.

Auch im Pflegekompetenzgesetz sind weiterhin keine wirksamen Mittel für Einrichtungen vorgesehen, um ihr Recht auf fristgerechte Vereinbarungen durchzusetzen.