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Pflegekompetenzgesetz: Anhörung abgeschlossen – so geht’s weiter
Beim Pflegekompetenzgesetz bleibt es bei „Trippelschritten in die richtige Richtung“, wie der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) kritisiert. Nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens für die Verbände am Montag (14. Juni) nimmt das Gesetz nun seinen parlamentarischen Weg.
Laut vorliegenden Informationen sollen das Pflegekompetenzgesetz und das Pflegeassistenzgesetz am 6. August im Kabinett beschlossen werden. Die Behandlung im Plenum des Bundestags ist für den 11. September vorgesehen. „Das Stellungnahme-Verfahren für die Verbände ist abgeschlossen und das Pflegekompetenzgesetz nimmt jetzt seinen parlamentarischen Weg. Es gab kaum Veränderungen zum Entwurf der alten Bundesregierung. Deshalb bleiben die Kompetenzübertagung an Pflegefachkräfte und die Änderungen bei den Verfahren zu Vergütungsverhandlungen eher halbherzig“, so VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling.
Kompetenzübertragung bleibt halbherzig
Zwar werden die Befugnisse von Pflegefachkräften bei der Versorgung mit Hilfs- und Pflegemitteln erweitert, jedoch beschränken sich diese auf die Empfehlung bestimmter Produktgruppen. Praxisrelevante Hilfsmittel wie Inkontinenzhilfen oder Produkte zur Dekubitusvorsorge bleiben unberücksichtigt. Auch die gesetzliche Forderung nach Delegationskonzepten stößt auf Kritik, da Pflegefachkräfte bereits ausreichend qualifiziert sind.
Positive Änderung bei Tagespflege
Eine erfreuliche Änderung im überarbeiteten Referentenentwurf: Die ursprünglich geplante Umwidmung von Leistungsbeträgen der Tagespflege zugunsten niedrigschwelliger Betreuungsleistungen wurde gestrichen. Damit konnte eine potenzielle Gefährdung teilstationärer Pflegeeinrichtungen abgewendet werden.
Vergütungsverhandlungen weiterhin problematisch
Bei den Regelungen zu Vergütungsverhandlungen gibt es zwar Verbesserungen wie mehr pauschale Verhandlungsmöglichkeiten und die Benennung von Bevollmächtigten auf Kassenseite. Dennoch bleiben zentrale Probleme ungelöst: Einrichtungen erhalten weiterhin keine wirksamen Mittel, um ihr Recht auf fristgerechte Vereinbarungen durchzusetzen, und die wirtschaftlichen Risiken bei Verzögerungen bleiben einseitig bei den Pflegeeinrichtungen.
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