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Koalitionsvertrag: Kirchliches Arbeitsrecht bleibt unangetastet
Die Caritas-Dienstgeber begrüßen den Verzicht auf Eingriffe ins kirchliche Arbeitsrecht im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Gleichzeitig äußern sie Kritik an Mindestlohnplänen und warnen vor Belastungen durch unklare arbeitsmarktpolitische Vorhaben.
Die Dienstgeber der Caritas haben den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD in einer ersten Einschätzung mit gemischten Reaktionen aufgenommen. Aus Sicht der kirchlichen Arbeitgeber enthält das Papier sowohl begrüßenswerte Impulse als auch Regelungsvorhaben, die mit Sorge betrachtet werden. Positiv wird hervorgehoben, dass ein ursprünglich diskutierter Eingriff in das kirchliche Arbeitsrecht nicht umgesetzt wurde. Die verfassungsrechtlich garantierte Autonomie der Kirchen bleibe somit erhalten – ein wichtiges Signal für die Caritas-geprägte Sozialwirtschaft in Krisenzeiten, heißt es in einem aktuellen Schreiben.
Bei den Koalitionsverhandlungen hatte es zunächst deutliche Differenzen gegeben. Die SPD trat für eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts ein – einschließlich eines Streikrechts für kirchliche Beschäftigte und der Abschaffung bestehender Ausnahmen. CDU und CSU lehnten dies ab. Auch die Vorgängerregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte in der vergangenen Legislaturperiode eine Reform angekündigt und einen Prüfprozess eingeleitet. Gesetzgeberische Schritte blieben jedoch aus.
In den internen Ergebnissen der Arbeitsgruppe „Arbeit und Soziales“ blieb der Punkt strittig. Im finalen Koalitionsvertrag findet sich nun kein Hinweis mehr auf eine Reform – das kirchliche Arbeitsrecht bleibt unerwähnt. Damit sind aus Sicht der kirchlichen Arbeitgeber keine politischen Änderungen in diesem Bereich zu erwarten.
Kritik an Mindestlohn-Vorgaben
Scharfe Kritik äußern die Caritas-Dienstgeber an der geplanten politischen Zielvorgabe für die Mindestlohnkommission. Die Orientierung an 60 Prozent des Bruttomedianlohns gefährde die Unabhängigkeit des Gremiums und verenge die tarifautonome Lohnfindung. „Hier droht eine schleichende Politisierung der Lohnsetzung zulasten bewährter tariflicher Strukturen“, so die Einschätzung. Auch die angekündigte Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wird mit Vorbehalten betrachtet. Der Ausbau des Diskriminierungsschutzes dürfe nicht zulasten des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts gehen.
Zustimmung zu Krankschreibung und Fachkräftesicherung
Zustimmung findet hingegen die geplante Reform der telefonischen Krankschreibung. Der Ausschluss privater Online-Plattformen bringe Rechtssicherheit für Arbeitgeber und stärke das Vertrauen in die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Auch die im Koalitionsvertrag betonte Fachkräftesicherung wird grundsätzlich positiv bewertet. Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf – etwa zur stärkeren Erwerbsbeteiligung von Frauen – seien wichtige Schritte, um dem demografischen Wandel zu begegnen. Entscheidend sei jedoch, dass diesen Zielen auch Investitionen in Infrastruktur, wie den Ausbau von Kitas, folgen.
Info: Der Koalitionsvertrag wurde am 9. April vorgestellt. Nach parteiinternen Beratungen und einem Mitgliedervotum der SPD, dessen Ergebnis am 30. April erwartet wird, könnte die neue Bundesregierung im Mai ihre Arbeit aufnehmen. In der Pflegebranche stößt der Koalitionsvertrag auf ein geteiltes Echo, wobei die kritischen Stimmen deutlich überwiegen.
sts
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