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Keine Monetarisierung des Ehrenamtes in der Pflege durch das PNG!
Keine Monetarisierung des Ehrenamtes in der Pflege durch das PNG!

In der bahr’schen kleinen Pflegereform sind Regelungen zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Unterstützung vorgesehen. Durch sie wird die Grauzone zwischen bezahlter (neben-)beruflicher Tätigkeit und freiwilligem Engagement gefördert. Die Regelung zeigt, dass ehrenamtliches Engagement eher funktionalisiert als als eigener zivilgesellschaftlicher Beitrag gewürdigt wird. Nichts gegen die Förderung gemeinwohlorientierter nebenberuflicher Tätigkeit: Auf sie werden wir in der Zukunft vermehrt angewiesen sein. Hier haben sich bewährte und neue Formen etabliert: von der traditionellen Nachbarschaftshilfe bis hin zu neuen "niederschwelligen" und weiteren sozialen Betreuungsleistungen. Sie dürfen aber nicht mit ehrenamtlichem Engagement in einen Topf geworfen werden. Selbstverständlich sollen Ehrenamtlichen ihre Auslagen erstattet werden. § 84 Abs. 3 SGB XI PNG verrät aber den wahren Charakter freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements als Zeitspende. Es ist eine klare Ordnung gefragt zwischen entgoltener nebenberuflicher Tätigkeit und freiwilligem Engagement. Die in der Praxis verbreitete Kombination von 400,-¬ Jobs und Übungsleiterpauschale begegnet sozialrechtlich erheblichen Bedenken und verträgt sich nicht mit der Zielsetzung, freiwilliges und bürgerschaftliches Engagement zu stärken. Das PNG und die hier vorgesehenen Regelungen zur Aufwandsentschädigung ehrenamtlichen Engangements sollten dazu dienen, bezahlte und nicht bezahlte Tätigkeiten zu profilieren und in ihrem Wesensgehalt sichtbar zu machen.
Zur weiteren Lektüre empfohlen: http://www.zze-freiburg.de/assets/pdf/Abschlussbericht-Monetarisierung-100226.pdf
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