Corona

Keine Erstattung mehr für bestimmte Corona-Tests?

Werden bestimmte Test und Durchführungen von Corona-Tests nicht mehr erstattungsfähig sein? Darauf weist der bad hin und beruft sich auf eine Anpassung eines FAQ-Papier des GKV-Spitzenverbandes. Das sorgt für Empörung und Verunsicherung bei vielen Pflegeeinrichtungen.

Corona-Test
Foto: adobeStock_aneriksson Werden PoC-Testungen für Pflegeeinrichtungen nicht mehr erstattet?

Pflegeeinrichtungen sind seit Oktober 2020 fest und erfolgreich in die Corona-Teststrategie des Bundes eingebunden. Im Gegensatz zur Handhabung bei den „Corona-Testzentren“ ist für Pflegeeinrichtungen das Verfahren zur Geltendmachung der hierdurch entstehenden Kosten und deren Überprüfung durch die Pflegekassen detailliert geregelt, schreibt der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad). Die Anpassung eines FAQ-Papiers des GKV-Spitzenverbandes, wonach bestimmte Test-Kits und bestimmte Durchführungen nicht mehr erstattungsfähig sein sollen, sorgt für Empörung und Verunsicherung bei vielen Pflegeeinrichtungen:

„Gemäß der Bundes-Verordnung können Pflegeeinrichtungen Schnelltests beschaffen, nutzen und refinanzieren, die als erstattungsfähige Antigen-Tests auf der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel aufgeführt sind. Mit Blick auf die Testung von Pflegekräften macht es hierbei oftmals Sinn, dass der Schnelltest vor Betreten der Einrichtung oder vor dem Aufsuchen des ersten Patienten in seiner Häuslichkeit erfolgt. Umso erfreulicher war es, dass in vielen Bundesländern auch die zuständigen Fachministerien und die Vertreter der Pflegekassen eine in Eigenanwendung durchgeführte Testung durch unsere geschulten Pflegekräfte akzeptiert haben“, so Andreas Kern, Bundesvorsitzender des bad.

„Mit großer Sorge nehmen wir daher nunmehr die Verlautbarungen des GKV-Spitzenverbandes zur Kenntnis, wonach die Kostenerstattung für die Durchführung derartiger ‚Eigentestungen von Pflegekräften‘ und sogar bereits die Verwendung von Test-Kits, die nach Herstellerangaben nicht ausschließlich durch Dritte durchzuführen sind, nicht möglich sein soll“, ergänzt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad. „Es ist nicht hinnehmbar, dass der GKV die Refinanzierung nachträglich und einseitig zu Lasten der Pflegeeinrichtungen abändert und somit versucht, die Refinanzierung häufig bereits entstandener Kosten zu verhindern. Hierbei verkennt der GKV-Spitzenverband, dass den Pflegeeinrichtungen auch bei Eigentestungen durch die Pflegekräfte Personalkosten entstehen, die zu erstatten sind. Zudem verkennt der GKV-Spitzenverband anscheinend, dass die Pflegeeinrichtungen im Vertrauen auf die Bundes-Testverordnung und vielfacher Aussagen von Landespflegekassen bereits zugelassene Schnelltests für die nächsten Wochen beschafft haben, für deren Durchführung es nun keine Refinanzierung mehr geben soll“, erläutert Kapp.  

Der bad fordert eine schnelle Klarstellung des GKV SV, dass jede PoC-Testung, bei der einem Pflegeunternehmen tatsächliche Kosten entstehen und bei der offiziell gelistete Schnelltests zur Anwendung kommen, erstattungsfähig ist.