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Kabinett beschließt bundesweites Gesetz zum Bevölkerungsschutz
"Wir wollen Corona-Infizierte künftig schneller finden, testen und versorgen können", teilte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit. Nach einem Kabinettsbeschluss tritt in neues Gesetz in Kraft, das eine unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus verhindern soll.

Ein neues Corona-Gesetz soll die Pandemie eindämmen.
Foto: Pixabay/succo
Das "Zweite Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" sieht unter anderem eine Ausweitung der Tests in den Pflegeeinrichtungen vor. Nach dem Beschluss kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die gesetzliche Krankenversicherung zudem per Verordnung dazu verpflichten, Tests auf das Coronavirus grundsätzlich zu bezahlen.
Zusätzlich ist das BMG mit dem neuen Gesetz dazu befugt, auf die Ausbildungen in den Gesundheitsberufen einzuwirken, zum Beispiel in den Aspekten Ausbildungsdauer, Nutzung von digitalen Unterrichtsformen oder Prüfungen.
Darüber hinaus soll der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) finanzielle Unterstützung sowie eine dauerhafte Kontaktstelle beim Robert Koch-Institut (RKI) bekommen.
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