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18 Monate Ausbildung zur Pflegeassistenz

Die Ausbildung zur Pflegeassistenz soll künftig bundesweit einheitlich ablaufen und 18 Monate dauern. Es gibt aber Ausnahmen

Die Ausbildung zur Pflegeassistenz soll bundesweit einheitlich werden. Foto: AdobeStock/Robert Kneschke

Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne), der den Rahmen der 18-monatigen Ausbildung regelt. Bisher gibt es laut Gesetzentwurf 27 verschiedene Assistenz-Ausbildungen in den Bundesländern, die sich in Ausrichtung, Anspruchsniveau, Ausbildungsdauer und -vergütung deutlich unterscheiden.

Voraussetzung ist ein Hauptschulabschluss

  • Die Ausbildung führt zur Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistent“ oder „Pflegefachassistenzperson“.
  • Die Dauer der Ausbildung beträgt in Vollzeit grundsätzlich 18 Monate. Eine Ausbildung in Teilzeit ist möglich. Insbesondere für Personen mit Berufserfahrung sind umfassende Verkürzungsmöglichkeiten vorgesehen, zum Beispiel auf 12 Monate oder weniger.
  • Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung möglich.
  • Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich. Umgekehrt kann auch eine abgebrochene Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz weitergehend berücksichtigt werden.
  • Die Auszubildenden erhalten einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Bisher erhalten nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung.

Die Absolventinnen und Absolventen sollen zukünftig in ganz Deutschland in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten können. In den vergangenen Wochen hatten sich Pflege- und Fachverbände zu dem Referentenentwurf unterschiedlich positioniert.

Mit dem Gesetzentwurf werde auch die Finanzierung der Ausbildung auf eine einheitliche Grundlage gestellt. Die Finanzierung erfolge nach dem Modell des Pflegeberufegesetzes, so das BMG.