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DBfK: Entwurf zur Pflegeassistenzausbildung nachbessern
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht im Gesetzentwurf über eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.
In der vergangenen Woche wurde der Referentenentwurf zum Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (PflAssEinfG) bekannt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht allerdings noch wesentliche Aspekte, die nachgebessert werden müssten, „sonst werden wir massive Defizite in der Ausbildungsqualität haben“, fasst DBfK-Präsidentin Vera Lux den Referentenentwurf zusammen.
Der DBfK fordert seit Jahren eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung, die generalistisch über 24 Monate angelegt ist. Diese Dauer sei erforderlich, um notwendige Kompetenzen für eine sichere Pflege der Patient:innen zu entwickeln und die im Pflegeassistenzgesetz definierten Ausbildungsziele zu erreichen. Der Referentenentwurf sieht derzeit eine Ausbildungsdauer von 18 oder gar nur 12 Monaten vor.
Eine Ausbildungsdauer von 12 Monaten lehnt der DBfK kategorisch ab, da dies zu einer weiteren Deprofessionalisierung der Pflegeberufe führen wird. Auch solle ein Schulabschluss Zugangsvoraussetzung für die Pflegeassistenzausbildung sein und nicht durch eine Prognoseeinschätzung ersetzt werden. „Ein Hauptschulabschluss muss Voraussetzung sein, um eine Durchlässigkeit in die Ausbildung zur Pflegefachperson zu sichern“, so Lux.
Der DBfK begrüßt, dass ein Anteil von mindestens zehn Prozent für die Praxisanleitung, welche auch für die dreijährige generalistische Pflegeausbildung als Standard festgeschrieben sind, gelten soll. Positiv bewertet der DBfK zudem, dass die Ausbildung im Anschluss eine Weiterqualifikation zur Pflegefachperson ermögliche. „Diese Durchlässigkeit ist wichtig, damit der Beruf attraktiv ist und auch für die Pflegeassistent:innen berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven bietet“, ist Lux überzeugt.
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