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Industrie erinnert an Maschinenrichtlinie
Arbeitgeber, die in Deutschland oder Österreich Geräte verwenden, die nicht der Maschinenrichtlinie entsprechen, laufen Gefahr, gegen die Betriebssicherheitsverordnung und das Arbeitnehmerschutzgesetz zu verstoßen. Darauf verweist das Portal "Klasse Wäsche", das von Unternehmen der Branchen Wäsche, Waschmaschinen und Wäschereimaschinen betrieben wird. Die Initiative spricht sich für die hauseigene Wäscherei in z.B. Pflegeeinrichtungen aus.

Foto: Nina Skripietz
Seit 2009 gilt die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) zur Produktsicherheit von gewerblich genutzten Geräten wie Wäschereimaschinen. Ziel dieser europäischen Richtlinie ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Anwender/Arbeitnehmer in Bezug auf Risiken von professionellen Geräten zu gewährleisten. "Wer Haushaltsgeräte für professionelle Zwecke einsetzt, muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen mit dem Ergebnis, dass in der gewerblichen Umgebung keine Gefahren für den Gerätebediener, also den Mitarbeitern, ausgehen", so Klasse Wäsche. Um eine derartige Beurteilung gemäß Maschinenrichtlinie durchführen zu können, benötige ein Unternehmer/Inhaber aber das Know-how des Geräteherstellers in Bezug auf die erforderlichenMaßnahmen zur Risikominimierung bei der Produktsicherheit. "Wenn ein Hersteller in der Gebrauchsanleitung sein Produkt für die private Anwendung in der Umgebung von Eigenheimen/Wohnung positioniert, dann wird es wichtige sicherheits-technische Gründe geben, die die An-/Verwendung des Gerätes so entsprechend eingrenzt", so Klasse Wäsche.
Die Portal-Betreiber listen Merkmale auf, die dem Benutzer aufzeigen, ob ein Gerät der Maschinenrichtlinie entspricht oder nicht:
- "Mit dem Ein- und Ausschalter kann das professionelle Gerät in jeder Situation schnell und unproblematisch gestoppt und von der elektrischen Energieversorgung abgeschaltet werden. (…) Erst nachdem der Benutzer einen Wiederanlauf ausdrücklich bestätigt hat, nimmt das Gerät den Betrieb wieder auf."
- "Um Personenschäden durch zu große Hitze zu vermeiden, wurden Maßnahmen ergriffen, um die Geräte-Oberflächentemperaturen zu senken. Dazu gehört als sichtbarstes Merkmal bei professionellen Geräten der Einsatz einer zweiten Sichtscheibe in der Tür des Waschautomaten. "
- "Die Programmlaufzeit für 60 Grad Celsius (Wäscheflotte) beträgt – je nach Wasseranschluss – bei gewerblichen Geräten namhafter Hersteller 49 bis 59 Minuten. Eine Haushaltsmaschine benötigt im Vergleich circa 129 Minuten."
- "Professionelle Geräte sind auf bis zu 30.000 Stunden Betriebszeit und 198 t Wäsche getestet. Gewerbliche Waschvollautomaten sind entsprechend robust gebaut und waschen bis zu sechsmal so viel Wäsche wie ein Haushaltsgerät."
- Gewerbliche Waschvollautomaten verfügen je nach Ausstattung über Desinfektionsprogramme gemäß Robert Koch Institut, RKI bzw. Verbund für angewandte Hygiene, VAH."
Die Portalbetreiber empfehlen: "Überzeugen Sie sich, dass Ihre Wäschereimaschinen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen und damit zuverlässig für die gewerbliche Nutzung einsetzbar sind. Im Fall eines eventuell auftretenden Arbeitsunfalles sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Info: Die Mitgliedsunternehmen von Klasse Wäsche sind: Dr. Schnell Chemie, hollu, hollu Südtirol, Miele Deutschland, Miele Österreich, Schiefer-Berufsmode, Wäschekrone.
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