Corona

Impfstudie in Heimen: erste Dosis schützt bereits

Die beiden in Großbritannien eingesetzten Corona-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Astrazeneca verhindern bereits nach der ersten Dosis mehr als die Hälfte aller zu erwartenden Infektionen bei Pflegeheimbewohnern. Das geht aus einer Studie des University College London (UCL) hervor, die am 29. März veröffentlicht wurde.

Aeltere Person wird im Pflegeheim geimpft
Foto: Adobe Stock/ lenaconstantin Bereits die erste Corona-Impfung bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen einen guten Schutz, fanden britische Wissenschaftler heraus.

Demnach verhindern beide Präparate vier Wochen nach einer ersten Impfdosis 56 Prozent der Infektionen mit dem Coronavirus. Eine Woche später betrage dieser Impfschutz bereits 62 Prozent, hieß es in einer Mitteilung. Betrachtet wurden mehr als 10 000 Pflegeheimbewohner in England mit einem Durchschnittsalter von 86 Jahren. Dabei wurde verglichen, wieviele Infektionen in einer geimpften Gruppe im Vergleich zu einer ungeimpften Gruppe auftraten.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass eine einzelne Impfdosis eine Schutzwirkung hat, die von der vierten bis mindestens zur siebten Woche nach der Impfung anhält“, sagte Laura Shallcross vom Institut for Health Informatics der Universität. Die Studie habe auch ergeben, dass die Impfstoffe wirksam gegen die höher ansteckende Variante B.1.1.7 seien, hieß es weiter. Es gebe zudem Hinweise, dass Infizierte, die zuvor geimpft wurden, weniger ansteckend seien.

Großbritannien setzt darauf, möglichst viele Menschen so schnell wie möglich mit einer ersten Impfdosis zu versorgen. Die für den vollen Impfschutz notwendige zweite Dosis soll spätestens nach zwölf Wochen folgen. Bislang wurden in dem Land bereits mehr als 30 Millionen Menschen erstmalig geimpft. Eine zweite Dosis erhielten erst etwa 3,5 Millionen Menschen.

Unterdessen haben mehrere Länder in Deutschland Lockerungen in Pflegeheimen beschlossen. So gelten in Schleswig-Holstein seit dem 29. März neue Besucherregelungen in Pflegeeinrichtungen. Die bisherige Begrenzung auf zwei feste Personen zum persönlichen Besuch ist aufgehoben. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen ist auch für wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote und Gemeinschaftsveranstaltungen aufgrund der in den Heimen abgeschlossenen Impfkampagne zulässig. Persönliche Besucherinnen und Besucher, die nachweislich über einen hinreichenden Impfschutz verfügen, sind von der allgemeinen Testpflicht ausgenommen. Dies bedeutet, dass nach der letzten erforderlichen Impfung der Besucherinnen und Besucher eine Zeit von zwei Wochen vergangen sein muss.

Auch die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen in Bayern können seit 27. März wieder mehr Besuch empfangen. Die Beschränkung auf eine Person pro Tag fällt weg, wie aus der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hervorgeht. Der Schritt wird damit begründet, dass in den Einrichtungen bereits sehr viele Menschen geimpft sind. Besucher müssen weiter einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Dies ist nun aber auch mit einem Selbsttest unter Aufsicht in der Einrichtung möglich.

Angesichts der vielen Schutzimpfungen in Alten- und Pflegeheimen sind auch in Mecklenburg-Vorpommern Lockerungen der dortigen Corona-Auflagen möglich. Die überarbeitete Verordnung ist am 1. April in Kraft getreten. Über Ostern soll jeder Bewohner von zwei Menschen pro Tag besucht werden können. Die Bewohnerinnen und Bewohner sollen wieder gemeinsam essen und mehr Gruppenangebote in Anspruch nehmen können. Nach Ostern sollen täglich mindestens vier Stunden lang Besuche erlaubt sein, eine Personenbegrenzung ist dann nicht mehr vorgesehen, wie ein Sprecher sagte. Im Nordosten wurden demnach in allen Alten- und Pflegeheimen eine Erstimpfung angeboten, in 99 Prozent ebenfalls die notwendige zweite Impfung. Die Lockerungen sind jedoch an Voraussetzungen geknüpft. Dazu zählt laut Ministerium etwa, dass die Zweitimpfungen gegen das Coronavirus in der jeweiligen Einrichtung mehr als 14 Tage zurückliegen und kein Infektionsgeschehen besteht. Die verpflichtenden Tests für Besucher und Mitarbeiter sollen strikt beibehalten werden.

Kurz vor leichten Lockerungen bei den Corona-Regeln für Besuche in hessischen Alten- und Pflegeheimen sind nahezu alle Bewohnerinnen und Bewohner mindestens einmal gegen das Coronavirus geimpft worden. Von den 57 214 Bewohnerinnen und Bewohnern der Alten- und Pflegeheime (Stand: 31.12.2019) hätten mehr als 98 Prozent ihre Erstimpfung und knapp 73 Prozent die Zweitimpfung erhalten (Stand 30. März), teilte das Sozialministerium in Wiesbaden mit. Die Besuchsmöglichkeiten werden ab April auf zwei Personen pro Tag erweitert. Bislang galt: Die Bewohner dürfen zweimal pro Woche von bis zu zwei Personen besucht werden.