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Impfpflicht in der Pflege: Gericht erklärt Drohbescheid für rechtswidrig
Im Zusammenhang mit der umstrittenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat es eine Gerichtsentscheidung gegeben, die für die Pflegekräfte und -einrichtungen in Deutschland weitreichende Folgen haben könnte.

Wie das Nachrichtenportal FOCUS Online meldet, hat das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht einer klagenden Zahnarzthelferin teilweise Recht gegeben. Die Helferin war gegen das Verfahren um die Vorlage des Impfnachweises und Zahlung eines Bußgeldes im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor Gericht gegangen. Die Mitarbeiterin der Zahnarztpraxis wollte sich nicht gegen Corona impfen lassen. Das zuständige Gesundheitsamt hatte sie per Bescheid vom 28. April 2022 aufgefordert, bis Anfang Juni einen Impf- oder Genesenennachweis bzw. ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden darf, berichtet FOCUS online. Anderweitig werde ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro fällig. Auch ein Betretungsverbot der Zahnarztpraxis wurde der Pflegekraft angedroht. Das Gesundheitsamt ordnete in dem Schreiben die „sofortige Vollziehung“ des Verwaltungsaktes an. Damit hätte ein Widerspruch sowie eine Klage gegen den Bescheid keine „aufschiebende Wirkung“. Langwierige Rechtsverfahren sollen dadurch vermieden werden.
Wie FOCUS Online berichtet, legte die Zahnarzthelferin gegen den Bescheid Widerspruch ein und bekam jetzt vom Gericht Recht. Diese bisherige Praxis der Gesundheitsämter sei rechtswidrig, entschied das Gericht. Der noch nicht veröffentlichte Beschluss (Az.: 1 B 28/22) vom 13. Juni könnte sich bundesweit auf die einrichtungsbezogene Impflicht auswirken. Die betroffene Zahnarzthelferin müsse dennoch mit Sanktionen rechnen.
Wie sich diese Entscheidung auf die Pflegeeinrichtungen auswirken könnte, lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben der Zeitschriften CAREkonkret und Altenheim.
Erst im März hatte das Verfassungsgericht die Impfpflicht genehmigt.
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