News

Immer mehr Ärzte kooperieren mit Altenheimen

Immer mehr niedergelassene Ärzte gehen mit Pflegeheimen
einen Kooperationsvertrag ein. Das berichtet das
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in
Deutschland (Zi) in einer aktuellen Mitteilung.

- Anzahl Praxen, die gemäß § 119b SGB V mit Pflegeheimen kooperieren. Grafik: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland

Demnach lag die Anzahl der Arztpraxen, die mit
stationären Pflegeeinrichtungen einen
Kooperationsvertrag abgeschlossen haben, im 3. Quartal
2016 noch bei 737. Im 4. Quartal 2017 waren es bereits
über 4.300 (4.317). Innerhalb dieses kurzen Zeitraums
ist damit die Zahl der kooperierenden Praxen fast um
das Sechsfache angestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt
eine Auswertung der bundesweiten vertragsärztlichen
Abrechnungsdaten des Zi.

Im Juli 2016 wurden neue Gebührenordnungspositionen für
zusätzliche ärztliche Kooperations- und
Koordinationsleistungen in den Einheitlichen
Bewertungsmaßstab (EBM) eingeführt, die Haus- und
Fachärzte extrabudgetär abrechnen können. Die Förderung
dieser Leistungen hatte der Gesetzgeber mit dem Hospiz-
und Palliativgesetz vorgegeben. Sie ist beschränkt auf
Kooperationsverträge nach § 119b SGB V, die den
Anforderungen des Bundesmantelvertrages entsprechen.