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Höhere Zuzahlungen für Patienten möglich
Von den mehr als 70 Millionen gesetzlich
krankenversicherten Menschen in Deutschland müssen ab
dem 1. April viele mit einem Anstieg der gesetzlichen
Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln rechnen.

Wo bisher keine Zuzahlungen anfallen, können dann fünf
bis zehn Euro pro verordnetem Medikament fällig sein,
die von den Apotheken für die Krankenkassen eingezogen
werden, teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit.
Grund sei das Absenken von so genannten Festbeträgen
(Erstattungshöchstbeträgen), von dem sich die
gesetzlichen Krankenkassen jährliche Einsparungen in
Höhe von 105 Millionen Euro versprechen. Senken die
pharmazeutischen Hersteller ihre Preise nicht parallel
ab, könne plötzlich eine Zuzahlungspflicht für die
Patienten entstehen. Nach Berechnungen des DAV nehmen
die Zuzahlungen für Arzneimittel, die Krankenkassen
ihren Versicherten in den Apotheken abverlangen,
bereits seit Jahren zu: Im Jahr 2017 waren es schon
mehr als 2,1 Milliarden Euro.
Zu den betroffenen Arzneimitteln zählen vor allem
starke Schmerzmittel (Betäubungsmittel) mit den
Wirkstoffen Fentanyl, Morphin und Oxycodon. Auch häufig
von Ärzten verordnete Substanzen wie Prednisolon
(Entzündungshemmer) oder Clopidogrel (Blutverdünner)
gehören dazu.
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