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Hessen: Ausländische Pflegekräfte oft erst nach Zusatzkurs anerkannt

Hessen hat 2016 bei 895 Pflegekräften deren
ausländischen Berufsabschluss anerkannt. Dafür musste
sich etwas weniger als die Hälfte zunächst
nachqualifizieren, wie aus einer Antwort des
Sozialministeriums in Wiesbaden auf eine
parlamentarische Anfrage im Landtag hervorgeht.

- Wer als Pflegefachkraft aus dem Ausland in Hessen in seinem Beruf arbeiten will, muss neben Sprachkenntnissen auch seine gesundheitliche Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen. Foto: AdobeStock/Peter Maszlen

Ein Jahr zuvor war bei 789 Menschen die Ausbildung im
Pflegeberuf anerkannt worden, darunter bei 347 erst
nach einer zusätzlichen Qualifizierung. In Hessen hat
im November 2017 ein "Zentrum zur Anwerbung und
nachhaltigen Integration internationaler Pflege- und
Gesundheitsfachkräfte" (ZIP) in Wiesbaden und im
mittelhessischen Alsfeld seine Arbeit aufgenommen. Das
Zentrum unterstützt Arbeitgeber bei der Anwerbung von
Fachkräften.

Wer als ausgebildete Pflegefachkraft aus dem Ausland in
Hessen in seinem Beruf arbeiten will, muss neben
ausreichenden Sprachkenntnissen auch seine
gesundheitliche Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen.
Jeder Antrag wird beim Regierungspräsidium Darmstadt
überprüft. anche Fachkraft bekommt dann bestimmte
Auflagen. Das heißt, diejenigen müssen entweder einen
Anpassungslehrgang besuchen oder eine Kenntnis-
beziehungsweise Eignungsprüfung ablegen, bevor sie für
ihren Abschluss das Prädikat "gleichwertig" erhalten.