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Heime müssen bei Schließung wegen Mängeln Schadenersatz zahlen

Wenn Pflegeeinrichtungen wegen Mängeln geschlossen
werden, müssen Heimbetreiber Schadenersatz zahlen. Das
hat das Amtsgericht Bonn entschieden, wie die
Tageszeitung "Die Welt" berichtet. Es ist der
bundesweit erste Prozess dieser Art. Bereits im
Dezember wurde Berufung gegen das Urteil eingelegt.

- Das Urteil des Bonner Amtsgerichts könnte Symbolwirkung haben. Foto: Adobe Stock/ RobertoM

Geklagt hatte eine inzwischen verstorbene Bewohnerin
eines Heimes, die nach der Schließung auf den
Mehrausgaben sitzen geblieben war. Unterstützt wurde
die Klage von der Deutschen Stiftung Patientenschutz,
schreibt die Zeitung weiter. Den Erben der Bewohnerin,
die das Verfahren nach deren Tod weitergeführt hatten,
wurden vom Gericht insgesamt 5000 Euro für die
Umzugskosten sowie für die Mehrkosten für die
Unterbringung in einem anderen Pflegeheim zugesprochen.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden könne es
bundesweit Auswirkungen haben, sagt der
Prozessbevollmächtigte, Rechtsanwalt Oliver Tolmein,
laut "Die Welt". Die neuen Heimgesetze seien
diesbezüglich sehr ähnlich konzipiert.

Beispielsweise in Berlin waren die
Beschwerden bei der Heimaufsicht zuletzt
gestiegen.