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Heimaufsicht bleibt Landessache
Nach dem aktuellen Kabinettsbeschluss in Brandenburg bleibt die Heimaufsicht in der Hand des Landesamtes für Soziales und Versorgung. Zuvor gab es die Überlegung, die Heimaufsicht in die Verantwortung der einzelnen Kreise und Kommunen zu legen.

Die brandenburgische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Ellen Fährmann, sieht mit diesem Teil der Kreisgebietsreform die Forderung der Pflegeanbieter im Land erfüllt. "So bleiben landesweit einheitliche Prüfstandards und eine kompetente Beratung der Pflegeeinrichtungen garantiert", freut sich Fährmann.
Auf den öffentlichen Druck hin hatte sich das Landeskabinett unter anderem darauf verständigt, die Heimaufsicht nicht in die Verantwortung der einzelnen Kreise und Kommunen zu geben. "Damit wäre ein Flickenteppich an Ansprechpartnern für die Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftigen mit unterschiedlichen Qualitätsstandards entstanden. Deshalb haben sich unsere Mitgliedsunternehmen intensiv an der Unterschriftenaktion gegen die ursprünglichen Reformpläne beteiligt", erläutert Fährmann. Die nun erhaltene Landesbehörde könne mit ihrem Überblick zudem bei komplexen Fragestellungen und sich ändernden Rechtslagen kompetenter beraten.
Mit der Entscheidung der Landesregierung sei auch die Gefahr eines besonderen Interessenkonflikts in den Kommunen gebannt, so die brandenburgische bpa-Landesvorsitzende: "Kommunen sind immer wieder auch Träger von Pflegeeinrichtungen. Wer Träger ist, darf nicht gleichzeitig auch Kontrollbehörde sein."
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