Recht
Heim darf Brand-Verursacher das Zimmer kündigen
Wer trotz Rauchverbotes in seinem Zimmer in einem Pflegeheim raucht, der gefährdet Leib und Leben der anderen Heimbewohner. Das Heim darf diesem Bewohner dann kündigen, entschied das Landgericht Münster (Az. 02 O 114/16).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, ging es im konkreten Fall am einen stark rauchenden Heimbewohner. Die Heimleitung gestattete ihm, in seinem Zimmer zu rauchen. Allerdings warf er die glimmenden Zigarettenstummel in den Papierkorb. Das führte zu einem Schwelbrand und die Heimleitung verbot ihm daraufhin, weiter in dem Zimmer zu rauchen. Daran hielt sich der Mann jedoch nicht und entsorgte wieder seine glühenden Zigaretten im Papierkorb. Als es wieder zu einem Brand kam, kündigte die Heimleitung dem Bewohner das Zimmer. Daraufhin ging dieser vor Gericht.
Das Landgericht Münster stellte sich im Urteil auf die Seite des Heims. Der Mann habe eine schwerwiegende Vertragsverletzung begangen. Das stelle einen wichtigen Grund dar, um das Vertragsverhältnis fristlos zu beenden. "Schließlich hat der Mann mit seinem Verhalten Leib und Leben anderer Heimbewohner gefährdet", erklärt Rechtsanwältin Petra Nieweg von der Deutschen Anwaltshotline. Auch wenn der Mann es schwer haben werde, aufgrund dieser Vorfälle schnell einen neuen Heimplatz zu finden, sei die Kündigung gerechtfertigt.
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