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Hauswirtschaft gewinnt an Bedeutung

In Niedersachsen sind hauswirtschaftliche Fachkräfte jetzt als Heimleitungen zugelassen, weil Hauswirtschaft im Zusammenhang mit Pflegeleistungen notwendig ist. Das nahmen die Teilnehmenden der diesjährigen Mitgliederver-sammlung der Landesarbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft Niedersachsen Mitte November in Verden/Aller erfreut zur Kenntnis.

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Niedersachsenspezifisch wird in der Verordnung vom 28.10.2018 die "personelle Anforderung für unterstützende Einrichtungen nach dem Nds. Gesetz über unterstützende Wohnformen" geregelt (siehe: Nds. GVBl. Nr. 14/2018 vom 1.11.2018). Damit können erstmals auch hauswirtschaftliche Fachkräfte mit einer mindestens 460 Stunden umfassenden Zusatzqualifikation als Heimleitungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen tätig werden, was die LAG HW Nds. in einer Stellungnahme gefordert hatte. Nicht aufgenommen wurde jedoch die ebenfalls von der LAG HW Nds. geforderte Fachkraftquote für stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste auch im Bereich Hauswirtschaft.

In der sogenannten "Frankfurter Erklärung", die vom Deutschen Hauswirtschaftsrat und von der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft unterzeichnet wurde, haben Experten aus Pflege, sozialer Arbeit und Wohnversorgung anlässlich einer Fachtagung auf Probleme in der häuslichen Pflege hingewiesen. Die für Hessen formulierte Erklärung findet damit bundesweit Anwendung. Gefordert wird, dass Pflegekassen bedarfsgerechte Pflege, Versorgung und Betreuung zuhause gewährleisten und Anbieter entsprechender Dienstleistungen auf ihre Fachlichkeit und Zuverlässigkeit überprüfen.Die Kooperation von Pflege- und Hauswirtschaftsdiensten muss entsprechend geregelt und bezüglich der Abrechnungsmodalitäten transparent sein, um Missstände für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu vermeiden.

Die LAG HW Nds. setzt sich als Vertretung der niedersächsischen Verbände für Hauswirtschaft für die professionelle Hauswirtschaft ein.