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Harte Diskussionen um Selbstbestimmung
In Schulungen zur Implementierung des Strukturmodells (entbürokratisierte Pflegedokumentation) erlebe ich es jedes Mal: Sehr schnell sind wir beim Thema “Selbstbestimmung von Pflegekunden”. Das liegt in der Natur der Sache, steht doch die Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Person und deren Förderung zur Selbstständigkeit im Zentrum des Geschehens. Mitarbeitende der Pflege, aber auch der sozialen Betreuung sind sich dessen oft nicht bewusst, wie erziehend und bestimmend sie mit Pflegekunden umgehen. Es überrascht mich immer wieder, wie heftig die Diskussionen werden, wenn ich an das Recht zur Selbstbestimmung erinnere.

Doch was ist es, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so erregt? "Wir stehen mit einem Bein im Gefängnis! Wir sind verantwortlich, wenn dem Bewohner etwas passiert!" Solche und ähnliche Aussagen machen es deutlich: Es dominiert die Angst. Höchste Zeit, das Bild wieder gerade zu rücken und den Mitarbeitenden den Rücken zu stärken. In erster Linie bestimmt der Pflegekunde über die Ausgestaltung der Hilfeleistung und Betreuung. Dieses Recht auf Selbstbestimmung müssen wir beachten, auch wenn die Person an einer Demenz erkrankt ist. Ja es stimmt, der Bewohner mit einer Demenz kann häufig nicht mehr klar entscheiden, was er möchte. Er kann aber meist seine Ablehnung deutlich machen und dies ist ebenso eine Willenserklärung. Hier kommt der Arbeit der Leitungskräfte eine zentrale Bedeutung zu:
· Wurde das Thema Selbstbestimmung in der Einrichtung thematisiert?
· Liegen den Mitarbeitenden klare Regelungen vor, was die Entscheidungen im Arbeitsalltag betrifft?
· Ist das Thema "Selbstbestimmung" in den Leitlinien und im Pflegekonzept verankert?
Wie sicher sind Sie sich, dass in Ihrer Einrichtung das Recht auf Selbstbestimmung gelebt wird – auch im "stillen Kämmerchen"?
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