News

Hamburg ergreift weitere Maßnahmen zum Schutz pflegebedürftiger Menschen

Pflegebedürftige ältere Menschen sind durch das Coronavirus besonders gefährdet. Um sie noch besser zu schützen, gilt in Hamburg ab sofort ein generelles Besuchsverbot in der stationären Altenpflege. Das gab die Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz am 31. März in einer Pressemitteilung bekannt.

-

Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). Foto: Bina Engel

Etwa 17 Prozent der in Hamburg nachgewiesenen COVID-19-Fälle entfielen auf Menschen, die älter als 60 Jahre sind, heißt es in der Pressemeldung. Die meisten schweren Erkrankungsverläufe und Todesfälle kommen demnach bei Älteren vor. Deshalb erlasse die Stadt eine Allgemeinverfügung zum erweiterten Infektionsschutz besonders für Pflegebedürftige.

"Die Vermeidung von Infektionen besonders gefährdeter Gruppen, wie Pflegebedürftiger, muss unsere ganze Aufmerksamkeit haben. Menschen die in einer Pflegeeinrichtung leben oder ambulant gepflegt werden, sind bei einer Infektion am meisten gefährdet. Deshalb verschärfen wir die Hygiene- und Besuchsregelungen für Einrichtungen und ambulante Pflegedienste. Uns ist bewusst, was wir den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen damit zumuten. Die Einschränkung des persönlichen Kontakts zu den engsten Angehörigen bedeutet einen tiefgreifenden und schmerzhaften Eingriff. Jedoch hat der Gesundheitsschutz im Moment oberste Priorität", so
Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD).
In Erweiterung der Allgemeinverfügung vom 17. März zum Schutz besonders vulnerabler Menschen, hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) eine weitere Allgemeinverfügung erlassen und verschärft damit die geltenden Schutzvorschriften für Pflegeeinrichtungen. Die bisherige Beschränkung auf maximal einen Besuch pro Tag für eine Stunde entfällt und wird durch ein zunächst bis zum 30. April 2020 gültiges generelles Betretungs- und Besuchsverbot ersetzt. Die Pflegeeinrichtungen dürfen im Einzelfall unter strengen Auflagen Ausnahmen zulassen, zum Beispiel im Rahmen der Sterbebegleitung. Ergänzt werden die neuen Maßnahmen durch verbindliche Vorgaben zur Infektionsprävention und Hygiene im Rahmen der Versorgung in Pflegeheimen, Tagespflegeeinrichtungen und durch ambulante Pflegedienste. So sollen Kontakte zwischen dem Pflegepersonal untereinander und mit den Pflegebedürftigen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Zudem werden potenzielle Krankheitssymptome systematischer überprüft und dokumentiert, um möglichst frühzeitig Infektionen festzustellen.
Die Allgemeinverfügung zum Schutz pflegebedürftiger Menschen vor dem Coronavirus ist unter folgendem Link veröffentlicht:  www.hamburg.de/corona