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Gütezeichen signalisiert dem Verbraucher Sicherheit
Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) werden in vielen Care-Einrichtungen die Patienten unnötigen Risiken ausgesetzt. In Kliniken, Seniorenresidenzen und Pflegeheimen werden häufig Lebensmittel angeboten, von denen die Gefahr einer Belastung mit Keimen ausgeht.

Laut BVL verzichten nur zehn Prozent der untersuchten Senioreneinrichtungen und Kliniken auf risikobehaftete Lebensmittel wie etwa rohe Fleischzubereitungen. Foto: Adobe Stock/ Tanja
Im Rahmen der bundesweiten Untersuchungen der Überwachungsämter im Jahr 2017 wurden in 12,2 Prozent der genommenen Proben von streichfähigen Rohwürsten, wie Teewurst oder frischer Mettwurst, Listerien gefunden. Diese Bakterienart kann schwerwiegende Infektionskrankheiten hervorrufen, besonders bei Menschen deren Immunsystem beeinträchtigt oder noch nicht vollständig ausgebildet ist. Zu dieser Gruppe gehören Kinder unter fünf Jahren, Senioren, Schwangere und Menschen, deren Abwehrkräfte durch Krankheit oder Medikamenteneinnahme geschwächt sind. Gerade diese Menschen benötigen also einen besonderen Schutz, speziell, wenn Sie in Einrichtungen wie Kita, Seniorenheim oder Klinik fremdverpflegt werden. Wie das BVL berichtet, verzichteten jedoch nur zehn Prozent der untersuchten Senioreneinrichtungen und Kliniken auf entsprechend risikobehaftete Lebensmittel, wie Rohmilchprodukte, Sauermilchkäse und Weichkäse mit Oberflächenschmiere, selbst hergestelltes Speiseeis, rohe Fleischzubereitungen, streichfähige Rohwürste, rohe oder geräucherte Fischzubereitungen und nicht erhitzte Tiefkühlbeeren und Sprossen.
Möglicherweise führt eine Einschränkung der Produktauswahl bei einzelnen Patienten und Bewohnern zu Unzufriedenheit mit dem Angebot der jeweiligen Einrichtung. Doch eine Entscheidung gegen den Verzicht der aufgeführten Lebensmittel bedeutet ein rechtliches Risiko. Sowohl die Betreiber als auch die Verantwortlichen in den Küchen der Care-Einrichtungen sollten nicht nur ein gesundheitsförderliches und abwechslungsreiches Angebot bereitstellen. Im Rahmen ihrer besonderen Fürsorgepflicht sind sie ebenso verantwortlich für die Sicherheit der angebotenen Lebensmittel.
Die RAL Gütegemeinschaft Ernährungs-Kompetenz e.V. folgt der Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), das davon abrät, diese eingangs genannten potenziell risikobehafteten Lebensmittel anzubieten und nimmt den Verzicht auf diese Lebensmittel in ihren Kriterienkatalog auf. Dies hat zur Folge, dass die mit dem RAL Gütezeichen Kompetenz richtig Essen ausgezeichneten Betriebe künftig auf diese mikrobiologisch bedenklichen Lebensmittel bei der Versorgung von besonders empfindlichen Personen verzichten.
Einrichtungen, die das RAL Gütezeichen tragen, stellen neben einem hohen Anspruch an eine gute Lebensmittelproduktion, genussvolle und gesunde Lebensmittelzubereitung auch ihr besonders engagiertes und verantwortungsvolles Handeln zur Vermeidung von lebensmittelbedingten Erkrankungen dar. Diese ausgezeichneten Betriebe verpflichten sich zur regelmäßigen Überwachung durch neutrale Sachverständige. In diesen externen Kontrollen wird der gesamte Produktionsprozess systematisch überprüft. Definierte Anforderungskriterien an die Produktionsabläufe, Temperaturkontrollen an das Lagern, Garen, Heißhalten und Abkühlen, eine ordnungsgemäße Reinigung und Desinfektion und qualifizierte, regelmäßig geschulte Mitarbeiter garantieren die notwendige Sicherheit, heißt es in der Pressemitteilung.
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