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Gleicher Urlaub für alle!
Gleicher Urlaub für alle!

Die Regelung im TVöD, nach welcher Arbeitnehmern nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr Urlaubstage zustehen als jüngeren Beschäftigten, verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung, so das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner Entscheidung vom 20.03.2012, Az.: 9 AZR 529/10.
Nach § 26 TVöD erhalten Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 26 Arbeitstage, bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres 29 Arbeitstage und nach Vollendung des 40. Lebensjahres 30 Arbeitstage Urlaub pro Jahr, wenn ihr Arbeitsverhältnis unter den Tarifvertrag fällt. Dieser Regelung ist jedoch nicht dadurch zu rechtfertigen, dass dem gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Beschäftigter Rechnung getragen wird. Ob es nämlich tatsächlich ein solches gesteigertes Erholungsbedürfnis gibt, lässt sich nach Auffassung des BAG kaum begründen.
Die unzulässige Ungleichbehandlung lässt sich jedoch nur dadurch beseitigen, dass alle Arbeitnehmer den gleichen Urlaubsanspruch erhalten. Rechtsfolge dieser Entscheidung ist, dass eine Anpassung des Urlaubsanspruchs jüngerer Arbeitnehmer vorgenommen werden muss. Sie haben also auch 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr.
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