Recht
Gewinnaufschlag: LSG-NRW-Urteil hat Signalwirkung
Die schriftliche Begründung wurde mit Spannung
erwartet. Nun nennt das Landessozialgericht
Nordrhein-Westfalen die Bedingungen, um
Gewinnaufschläge im Pflegesatz durchsetzen zu können.
"Die Urteilsgründe sind auf andere Bundesländer
übertragbar". so Rechtsanwalt Kai Tybussek.

"Gegen mehrere Schiedsverfahren aus dem Caritasbereich,
in denen die SGB XI-Schiedsstelle in NRW auf 4 Prozent
Unternehmergewinn entschied, klagte der
Landschaftsverband als zuständiger Kostenträger der
Sozialhilfe. Zunächst machte das Gericht klar, dass es
beim Überprüfungsmaßstab von einer eingeschränkten
Kontrolldichte auszugehen habe. Der Schiedsspruch
stelle seiner Natur nach einen Interessenausgleich
durch ein unabhängiges Gremium dar. Insbesondere mit
der paritätischen Zusammensetzung, dem Mehrheitsprinzip
und der fachlichen Weisungsfreiheit wolle der
Gesetzgeber die Fähigkeit zur Vermittlung bei
unterschiedlichen Interessen nutzen, die nicht immer
die einzig sachlich vertretbare Lösung sei und daher
häufig Kompromisscharakter aufweise", schreibt
Rechtsanwalt Kai Tybussek, Geschäftsführender Partner,
CURACON Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, in der
Oktober-Ausgabe von Altenheim.
Bundesweit wurde die schriftliche Begründung mit
Hochspannung erwartet – nun benennt das
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) die
Bedingungen, um Gewinnaufschläge im Pflegesatz
durchsetzen zu können. Auch wenn die
Pflegesatzverfahren in den einzelnen Bundesländern
unterschiedlich gehandhabt werden, sind die
Urteilsgründe der Entscheidung des LSG vom 6. April
2017 (AZ: L 5 P 3/16 KL) auf andere Länder übertragbar,
da bisher weder Gesetz noch Bundessozialgericht
konkrete Aussagen getroffen haben, wie sich die Höhe
des Gewinnaufschlags ermitteln lässt.
Die Details zum Thema erfahren Sie auf dem Altenheim
Managertag!
Weitere Themen, Infos & Anmeldung: www.ah-managertag.de
Mehr zum Thema lesen Sie auch in der Oktober-Ausgabe
von Altenheim.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren