News
Digitalgesetze im Fokus: AOK unterstützt ePA-Ausbau und mahnt DiGA-Reform an
Der Gesundheitsausschuss beschäftigt sich am Mittwoch, 15. November, mit den Digitalgesetzen. Der AOK-Bundesverband begrüßt die geplanten Maßnahmen, sieht jedoch auch Verbesserungsbedarf.

Die AOK hob vor der Anhörung zu den Digitalgesetzen im Gesundheitsausschuss die entscheidende Rolle der elektronischen Patientenakte (ePA) hervor.
- Kern des „Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) ist die elektronische Patientenakte (ePA), die 2025 für alle gesetzlich Versicherten angeboten und eingerichtet wird.
- Das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) schafft die Grundlage für eine bessere Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten. Zentraler Bestandteil ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke.
Die Erweiterung der ePA zur zentralen Versichertenplattform ermöglicht einen transparenten Zugang zu Gesundheitsdaten und fördert den digitalen Austausch zwischen Ärzten, so Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK, in einer Pressemitteilung. Effizienzgründe sprächen jedoch für die Vermeidung der doppelten Speicherung von Notfalldaten in ePA und elektronischer Gesundheitsakte (eGK).
Die AOK begrüßt die Regelung der Übertragung der ePA beim Kassenwechsel durch das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG). Hoyer mahnt jedoch ähnliche Vorgaben für die Übermittlung von Widerspruchsbekundungen zwischen den Krankenkassen an, um Hürden für Opt-Out-Rechte bei der ePA zu vermeiden.
DiGA-Erweiterung und Preissystem im Fokus
Die Aufhebung der Begrenzung für ärztliche Videosprechstunden wird positiv bewertet, während die geplante Erweiterung des Leistungsanspruchs bei Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) kritisiert wird. Die AOK fordert eine Reform der DiGA-Preisbildung, Preisverhandlungen sollten direkt bei Markteintritt stattfinden.
GDNG: AOK begrüßt datengestützte Auswertungen und warnt vor Bürokratie
Die AOK befürwortet im Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) die datengestützte Auswertung für individuellen Gesundheitsschutz, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf. Insbesondere bei der Vorabübermittlung von Kassendaten für den Forschungsdatensatz. Kritisch wird die mögliche Bereitstellung von Daten für kommerzielle Forschung gesehen, da dies das Vertrauen in die Digitalisierung des Gesundheitswesens gefährden könnte.
Weiterführende Artikel: Das beinhalten die neuen Digitalgesetze
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren