Pflege und Politik

Gesundheitsausschuss billigt Pflegereform

Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von Union und SPD hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages den Entwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) (19/26822) gebilligt.Und damit auch die Pflegereform. Kritik gab es von der Opposition.

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Foto: AdobeStock/Knezon Die Neuregelungen in der Pflege sollen dazu beitragen, Pflegekräfte besser zu bezahlen und zugleich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten.

Die Opposition monierte im Ausschuss, dass die Pflegereform kurzfristig in den Entwurf integriert worden sei und weit hinter den Erfordernissen zurückbleibe. Die Oppositionsfraktionen votierten gegen den Gesetzentwurf.

Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Alten- und Pflegepolitik der Grünen, erklärte: “Die Bundesregierung enttäuscht mit ihren Vorschlägen, weil sie halbherzig sind. Wer weder die Voraussetzungen für eine gute Pflege schafft noch eine nachhaltige und generationengerechte Finanzierung von Pflege sicherstellt, versagt an den zentralen Herausforderungen des demografischen Wandels. Zum Ende der Legislaturperiode wird deutlich, dass diese Bundesregierung ihre Versprechen nicht einhalten kann. Die Vorschläge sind Anhängsel eines Aller-Welt-Gesetzes, aber nicht die überfällige Pflegereform.”

Die Neuregelungen in der Pflege sollen dazu beitragen, Pflegekräfte besser zu bezahlen und zugleich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Die Koalition will dazu den Beitragszuschlag für Kinderlose in der gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent anheben. Auch soll sich der Bund ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung beteiligen.

Ferner sollen ab September 2022 Versorgungsverträge für Pflegeeinrichtungen an eine tarifliche Entlohnung gekoppelt werden. Um vollstationär versorgte Pflegebedürftige finanziell zu entlasten, soll ihr Eigenanteil schrittweise verringert werden.

Die Reform beinhaltet für 2022 auch einen ergänzenden Bundeszuschuss an die GKV in Höhe von sieben Milliarden Euro, um einen Anstieg der Zusatzbeiträge zu verhindern.

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