Recht

Gesundheitliche Versorgungsplanung nach § 132 g SGB V: Vergütung erfolgt zunächst pauschal

Mit etwa einem Jahr Verspätung sind wichtige Details
zur Refinanzierung geklärt. Die Rahmenvereinbarung der
Spitzenverbände der Krankenkassen und
Trägervereinigungen zur gesundheitlichen
Versorgungsplanung liegt inzwischen vor. Die Vergütung
der Leistung erfolgt zunächst bis Ende 2021 pauschal.

- Foto: Susanne El-Nawab

Einrichtungen können ihren Bewohnern die Leistung
selbst, mit eigenem Personal, oder durch externe
Kooperationspartner anbieten. Eine trägerübergreifende
Kooperation mit weiteren vollstationären
Pflegeeinrichtungen ist ausdrücklich in der
Vereinbarung vorgesehen. Auf den Altenheim Managertagen am
22.1.2018 in Nürnberg und am 6.2.2018 in Leipzig wird
Expertin Sonja Schneider-Koch berichten, was zur
Qualifikation der Berater vereinbart worden ist, wie
man die Höhe der abrechnungsfähigen Kosten pro
Leistungsberechtigten pro Monat berechnet und wie Sie
eine gelungene Sterbebegleitung im Pflegeheim aufbauen
können.

"Die Vergütung dieser neuen Leistung erfolgt zunächst
bis zum 31.12.2021 pauschal, d.h. unabhängig von den
tatsächlich durchgeführten Beratungen und
Fallbesprechungen. Der Vergütung wird eine Bezugsgröße
von 50 Versicherten mit einem Stellenanteil von 1/8
Stelle zugeteilt (1 VK = 400 Versicherte)", so
Schneider-Koch gegenüber Altenheim. "Für die Sach-,
Overhead- und Regiekosten wird ein Anteil von 15
Prozent der Personalkosten pauschal berücksichtigt." In
einem weiteren Schritt werden nun die Landesverbände
der Krankenkassen mit den Trägern der Einrichtungen
oder den Trägerverbänden die Umsetzungsverhandlungen
dieser Vereinbarung führen.

Zum Hintergrund: Das Beratungsangebot zur
medizinisch-pflegerischen und psychosozialen Versorgung
in der letzten Lebensphase, das sich an das
internationale Konzept des "Advance Care Planning"
(ACP) anlehnt, wurde mit dem Hospiz- und
Palliativgesetz eingeführt, allerdings verzögerte sich
die Vereinbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen
und Trägervereinigungen, wie das Angebot refinanziert
werden soll.

Weitere Themenschwerpunkte auf den Altenheim
Managertagen sind, wie Pflegeheime im Rahmen der
Pflegesatzverhandlung gezielt die veränderte
Pflegegradstruktur verhandeln, wie sich das Risiko der
Unterdeckung bei einzelnen Pflegegraden verringern
lässt und was es Neues zum Unternehmergewinn gibt.
Wohin entwickeln sich Pflegegradmix,
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) und
Personalschlüssel? Und wie geht es weiter in der
Demenzversorgung? Antworten darauf, kluge Konzepte für
die Palliativversorgung und Strategien, wie Sie zum
attraktiven Arbeitgeber werden, erwarten Sie am
22.1.2018 in Nürnberg und am 6.2.2018 in Leipzig.
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