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Geldstrafe für Krankenpfleger nach überhöhter Morphium-Dosis
Ein 28-jähriger Pfleger aus Münster hatte einem sterbenden 91-jährigen Patienten eigenmächtig mehr Morphium verabreicht als ärztlich angeordnet. Das Landgericht Münster sah keinen versuchten Totschlag, sondern fahrlässige Körperverletzung, sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Urkundenfälschung.
Das Landgericht Münster hat einen Krankenpfleger zu einer Geldstrafe von 6.300 Euro verurteilt, weil er einem sterbenden Patienten auf der Palliativstation eines Krankenhauses eine überhöhte Morphium-Dosis gespritzt hatte. Die Richter setzten 90 Tagessätze zu je 70 Euro fest. Den ursprünglich von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf des versuchten Totschlags ließen sie fallen. Verurteilt wurde der 28-Jährige unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung, wie dpa berichtet.
Notlage auf der Palliativstation
Der 91-jährige Patient lag im März 2023 auf der Palliativstation eines Krankenhauses in Münster. Er litt nach Angaben des Gerichts unter starken Schmerzen und befand sich bereits im Sterbeprozess. Der Krankenpfleger gab an, zu diesem Zeitpunkt allein auf der Station gewesen zu sein und vergeblich versucht zu haben, telefonisch einen Arzt zu erreichen. Daraufhin erhöhte er die zuvor ärztlich angeordnete Dosis des Schmerzmittels eigenmächtig auf 50 Milligramm. Nach Überzeugung des Landgerichts lag dieser Wert deutlich über der verordneten Menge. Der Patient verstarb wenige Stunden später.
Die Richter werteten zugunsten des Angeklagten, dass er aus Mitleid gehandelt habe. Die Tat sei „aus der Not geboren“ gewesen, heißt es im Urteil. Dennoch sah das Gericht den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung als erfüllt an. Aus der Patientenverfügung des 91-Jährigen habe sich nicht ergeben, dass dieser die letzten Stunden seines Lebens vollständig sediert habe verbringen wollen. Auch die starken Schmerzen des Patienten reichten dem Gericht nicht als Rechtfertigungsgrund aus.
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Urkundenfälschung
Neben der fahrlässigen Körperverletzung verurteilte das Landgericht den Pfleger auch wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Urkundenfälschung. Um seine Tat zu verschleiern, hatte der Angeklagte die selbst verabreichte Morphium-Dosis in der Dokumentation einem bereits verstorbenen Patienten zugeschrieben.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine mehrjährige Haftstrafe gefordert. Aus Sicht des Staatsanwalts habe der Angeklagte den Tod des Patienten direkt herbeiführen wollen. Dieser Einschätzung folgte das Gericht nicht. Ob die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil einlegt, war zunächst offen.
Kein Berufsverbot – Rückkehr in den Pflegeberuf möglich
Nach Bekanntwerden des Vorfalls war der Krankenpfleger von seinem Arbeitgeber entlassen worden. Das Landgericht Münster ordnete jedoch ausdrücklich kein Berufsverbot an. Damit ist es dem 28-Jährigen rechtlich möglich, künftig wieder in einem Krankenhaus oder einer anderen Pflegeeinrichtung zu arbeiten. Die Entscheidung gegen ein Berufsverbot dürfte vor dem Hintergrund der vom Gericht angenommenen Mitleidsmotivation und der als Notlage gewerteten Situation auf der Station zu sehen sein.
Eine Antwort auf “Geldstrafe für Krankenpfleger nach überhöhter Morphium-Dosis”
in wirklich heftiger Fall aus Münster, der zeigt, wie schnell man in der Pflege unverschuldet in die Existenzangst getrieben werden kann. Für den betroffenen Pfleger wurde eine Spendenaktion eingerichtet, um bei den immensen Prozess- und Anwaltskosten zu helfen. Jeder Euro zählt: https://gofund.me/62d32ff93
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