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Gaspreise: Heime bleiben zunächst auf höheren Kosten sitzen
Die ab Oktober fällige Gasumlage ist von allen Endkunden zu bezahlen, auch von Sozialeinrichtungen wie etwa Pflegeheimen. Die sind alarmiert. Denn sie können die Eigenanteile der Heimbewohner nicht einfach erhöhen. Die Materie ist komplex.

Grundsätzlich gilt: Die Träger von Pflegeeinrichtungen als Endkunden von Gasversorgern dürfen die Kosten der Gas-Umlage an die von ihnen versorgten Pflegebedürftigen weitergeben. Das gilt auch für alle anderen Wohn- und Versorgungsformen wie etwa betreute Wohngemeinschaften. Doch wann deren Hotel- und Unterkunftskosten, in die die hohen Gaspreise ebenso wie teurere Lebensmittel einfließen, steigen werden und in welcher Höhe, das können Experten bis dato nicht sagen. Auch, weil die Höhe der Umlage je Kubikmeter verbrauchten Gases erst am 15. August bekanntgegeben werden soll.
Zu den steigenden Kosten macht Andreas Wedeking, Geschäftsführer des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland, folgendes Rechenbeispiel für ein Heim mit 90 Plätzen auf: Es hatte 2021 für Strom und Heizung 95.500 Euro zu bezahlen. Sollten die Preise um 100 Prozent steigen, dann müsste die Einrichtung zusätzlich 95.500 Euro zunächst selbst finanzieren – und dann in der nächsten Pflegesatzverhandlung mit den Kostenträgern geltend machen. Die müssten die höheren Energiekosten anerkennen, was wiederum zu höheren Pflegesätzen führen würde.
„Steigende Energiekosten können erst einmal nicht an die Bewohner weitergegeben werden, sondern erst, wenn sie in den Entgeltverhandlungen geltend gemacht werden konnten. Das heißt, es braucht erst eine entsprechende Vergütungsvereinbarung“, so der Geschäftsführer.
„Um welche Beträge die Belastung der Bewohner zusätzlich steigen werden, können wir nicht abschätzen“, heißt es beim BIVA Pflegeschutzbund. Das hänge auch vom Energieverbrauch in der jeweiligen Einrichtung ab. „Man kann aber von einer weiteren Steigerung des Eigenanteils zwischen 50 und 150 Euro monatlich ausgehen“, sagte Rechtsreferent Markus Sutorius dem Evangelischen Pressedienst (epd).
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