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Fünfte Pflegekommission konstituiert sich

Am 17. Dezember wird sich die fünfte Pflegekommission konstituieren. Das begrüßen die Caritas-Arbeitgeber und verweisen darauf, dass die verbleibende Zeit bis zum Auslaufen der Vierten Verordnung Ende April  genutzt werden müsse, um die Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche weiterzuentwickeln.

Geld
Foto: Tatjana Balzer/AdobeStock Der Vorschlag der Kommission bildet die Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche.

 „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und wünschen uns angesichts des enormen Zeitdrucks eine konstruktive und lösungsorientierte Arbeitsweise“, so Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite, in einer aktuellen Pressemitteilung.

Durch die bisherigen vier Pflegekommissionen sind die Mindestentgelte für Pflegehelfer(innen) seit 2010 kontinuierlich und im Vergleich zu den sonstigen Tarifentgelten überproportional gestiegen. Seit dem 1. September 2021 gilt für Pflegehelfer(innen) in Deutschland ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 12 Euro pro Stunde und erstmals ein Mindestlohn in Höhe von 15 Euro pro Stunde für Fachkräfte im Bereich der Altenpflege.

Die Fünfte Pflegekommission müsse nun im Rahmen ihrer Kompetenzen neben der Fortschreibung der aktuell festgelegten Mindestlöhne zwingend auch die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte in den Blick nehmen. „In der letzten Pflegekommission haben wir die Angleichung der Mindestlöhne in Ost und West beschlossen und neue Mindestlöhne unter anderem auch für Pflegefachkräfte festgelegt. Jetzt müssen wir uns intensiv um die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte kümmern“, betont Norbert Altmann.

Das Bundesarbeitsministerium hatte im März dieses Jahres das Verfahren zur Berufung der fünften Pflegekommission eingeleitet. Die 8-köpfige Kommission setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Arbeit- bzw. Dienstgebern und Arbeit- bzw. Dienstnehmern der Pflegebranche. Nach den Regelungen des Pflegelöhneverbesserungsgesetzes, das am  29. November 2019 in Kraft trat, wurde die Pflegekommission dauerhaft mit fünfjähriger Amtszeit eingerichtet.

Laut einer Sprecherin des BMAS sind als Verbände vertreten in der 5. Pflegekommission:

  • Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbands  (Dienstgeber- und Dienstnehmerseite)
  • Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (Dienstgeber- und Dienstnehmerseite)
  • bpa Arbeitgeberverband
  • Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft