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Flüchtlinge in der Pflege sollen nicht abgeschoben werden

Flüchtlinge, die eine Ausbildung in einem Pflegehelferberuf machen, sollen einen sicheren Aufenthaltsstatus erhalten. Dafür setzt sich der baden-württembergische Integrationsminister Manfred Lucha (Grüne) ein und will einen entsprechenden Antrag vorlegen.

- Manfred Lucha, Minister für Soziales und Integration in Baden-Württemberg.  Foto: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Mit diesem Vorstoß will Baden-Württemberg dem Fachkräftemangel in der Alten- und Krankenpflege begegnen. So sollten Auszubildende in Helferberufen während der einjährigen Lehre und einer anschließenden Tätigkeit im Beruf nicht abgeschoben werden können, erläuterte Lucha am 14. März in Stuttgart. Bislang gilt eine ähnliche Regelung nur für qualifizierte zwei- oder dreijährige Ausbildungsberufe, an die sich eine zweijährige Berufstätigkeit anschließt.

Einen entsprechenden Antrag will Lucha der am 16. März beginnenden Konferenz der Integrationsminister in Friedrichshafen vorlegen. Wie lange die Helfer nach der Ausbildung noch sicher in ihrem Beruf arbeiten dürfen, wird bei der Konferenz festgelegt. Bei Übereinstimmung mit den Kollegen werde entschieden, wie man das Thema weiter vorantreibe, etwa in Form einer Bundesratsinitiative. Lucha zeigte sich zuversichtlich: "Das machen alle mit."

Eine Lockerung der bisherigen Regelung sei wirtschaftspolitisch sinnvoll, betonte der Minister. Er höre aus der Wirtschaft und von sozialen Trägern: "Es gibt freie Stellen, wir wollen gerne Geflüchtete ausbilden – aber wir brauchen eine sichere Rechtslage und klare Perspektiven, damit die Menschen ihre Ausbildung nicht mittendrin abbrechen und Deutschland verlassen müssen."

Auch wenn der Einsatz von Flüchtlingen in der Pflege fast durchweg positiv betrachtet wird, gibt es hierzu auch  kritische Stimmen.