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Finanzierungsverordnung zur Reform der Pflegeausbildung liegt vor
Die umfassende Reform der Pflegeausbildung in
Deutschland hat eine weitere Hürde genommen.
Gesundheits- und Familienministerium haben sich jetzt
auf Einzelheiten der Ausbildungsfinanzierung
verständigt. Das meldete die Deutsche Presse-Agentur
(dpa) mit Verweis auf einen ihr vorliegenden
Referentenentwurf.

Dieser regelt detailliert die Zahlungen von
Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Versicherern und
Bundesländern in den geplanten Fonds, aus dem die
Ausbildungskosten beglichen werden. "Wir schaffen den
Rahmen für eine angemessene Ausbildungsvergütung, und
das Schulgeld gehört endlich der Vergangenheit an",
sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Vor einem Jahr hatte der Bundestag ein Gesetz
verabschiedet, mit dem die Pflegeausbildung ab dem Jahr
2020 umfassend modernisiert wird. Danach durchlaufen
angehende Alten-, Kranken- und
Kinderkrankenpflegekräfte künftig in den ersten beiden
Jahren eine gemeinsame Ausbildung. Zudem müssen
Auszubildende in der Pflege kein Schulgeld mehr
bezahlen, sondern bekommen eine Ausbildungsvergütung.
Die Details der Ausbildung – etwa die künftigen
Mindestanforderungen – werden in einer eigenen
Verordnung geregelt, die der Bundestag in der kommenden
Woche verabschieden soll. Ergänzt wird dies nun durch
eine Finanzierungsverordnung. Der Referentenentwurf
wird in den kommenden Wochen mit den betroffenen
Verbänden, den anderen Ministerien und den
Bundesländern abgestimmt, ehe der Bundesrat
abschließend darüber entscheidet.
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