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Finanzierung für Suizid-Vorbeugung fehlt

Der Caritasverband und die Ärzteschaft üben Kritk an der Suizid-Präventionsstrategie von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): Die Finanzierung sei nicht geklärt.

Bereits vorhandene und gut funktionierende Suizid-Präventionsangebote sollen finanziell gesichert werden. Foto: AdobeStock/Khunatorn

Die bereits existierenden Angebote stünden damit weiter auf unsicheren Beinen, sagte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Freitag).

Lauterbach hatte am Donnerstag die Suizid-Präventionsstrategie der Bundesregierung vorgestellt, mit der die Suizidrate gesenkt werden soll.

Welskop-Deffaa sagte: „Angesichts der steigenden Suizidzahlen, von denen Minister Lauterbach berichtet, wirkt es wie ein Hohn, dass es keine Idee zu geben scheint, wie die erfolgreichen Maßnahmen, die aufgelistet werden, finanziell abgesichert und fortgeführt werden sollen.“

Aus Sicht der Bundesärztekammer fehle „eine klare Zuordnung, wie bereits vorhandene und gut funktionierende Suizid-Präventionsangebote finanziell gesichert werden sollen“ und Doppelstrukturen vermieden würden.

Rechtsanspruch auf Suizidprophylaxe

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte einen Rechtsanspruch auf Suizidprophylaxe in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu zählten Sprechstunden für suizidgefährdete Menschen, Behandlungsplätze und aufsuchende Therapie, sagte der Patientenschützer.

Gesundheitsminister Lauterbach will das Suizid-Präventionsgesetz in den kommenden Monaten vorlegen. Er ist spät dran: Der Bundestag hatte im vergangenen Juli mit großer Mehrheit beschlossen, dass die Bundesregierung bis Ende Januar dieses Jahres ein Konzept zur Vorbeugung und bis Ende Juni ein Suizid-Präventionsgesetz hätte vorlegen sollen.