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BMG benennt Maßnahmen der Nationalen Suizidpräventionsstrategie
Ein Schwerpunkt der Nationalen Suizidpräventionsstrategie ist neben einer bundesweiten Koordinierungsstelle für Beratungsangebote die Prävention bei Fachkräften im Gesundheits- und Pflegebereich.
„Wir müssen das gesellschaftliche Tabu von Tod und Suizid überwinden, psychische Erkrankungen entkrampfen und Hilfsangebote besser bündeln. Mit der Nationalen Suizidpräventionsstrategie und unseren Umsetzungsplänen wollen wir für zielgenauere Hilfen und Vorbeugung sorgen“, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. „Rund 10.000 Menschen nehmen sich pro Jahr in Deutschland das Leben. Das Schicksal der Betroffenen, der Angehörigen und Hilfskräfte darf uns nicht egal sein.“Lauterbach stellte die Nationale Suizidpräventionsstrategie am 2. Mai vor.
Außerdem soll ein Konzept für einen zentralen bundesweiten Krisendienst erarbeitet werden. Der Bericht empfiehlt die Einrichtung einer zentralen, bundesweiten Koordinierungsstelle für Suizidprävention. Diese soll in den kommenden Jahren unter anderem
- Betroffene, Angehörige und Fachkräfte über eine bundesweite Internetseite zum Thema mit Hilfsangeboten und zu Angeboten der Suizidprävention informieren,
- Maßnahmen zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen und zur Enttabuisierung der Themen Sterben, Tod und Suizid initiieren, mittelfristig auch durch eine Aufklärungskampagne,
- modellhaft Fortbildungen für Fachkräfte im Gesundheits- und Pflegebereich entwickeln, um diese noch stärker für das Thema zu sensibilisieren, im Umgang mit gefährdeten Personen zu schulen und sie besser in die Lage zu versetzen, bei Bedarf effektiv in weiterführende Hilfs- oder Therapieangebote zu vermitteln,
- gemeinsam mit den Ländern ein Konzept für die Einrichtung eines zentralen Krisentelefons zu erarbeiten. Diese soll Hilfesuchende direkt an die Hilfsangebote der Länder und Kommunen vermitteln,
- ein telefonisches und Online-Beratungsangebot für Angehörige und Fachkräfte einrichten
- sowie das Monitoring von Suizidversuchen und Suiziden ausbauen.
Darüber hinaus wird empfohlen, die „methodenbegrenzenden“ Maßnahmen, also die Zugangsbeschränkungen zu Mitteln und Orten für einen Suizidversuch, deutlich auszubauen und die Einrichtung eines pseudonymisierten Suizidregisters zu prüfen.
Mit Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages vom 10. November 2022 wurde die Bundesregierung aufgefordert, den Entwurf einer Nationalen Suizidpräventionsstrategie zu erarbeiten und im Jahr 2024 vorzulegen.
Die vollständige Nationale Suizidpräventionsstrategie finden Sie hier.
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