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Experten entwickeln Verfahren zur Personalbemessung in der Pflege

An der Universität Bremen soll ein bundesweit gültiges Verfahren entwickelt werden, mit dem ermittelt werden kann, wie viel Personal in einer stationären Pflegeeinrichtung nötig ist. Nach einer europaweiten Ausschreibung hat dafür das Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik den Zuschlag bekommen, wie die Universität jetzt mitteilte. Die Federführung hat der Bremer Gesundheitsökonom Heinz Rothgang. Gemäß dem zweiten Pflegeverstärkungsgesetz muss das Verfahren bis Ende Juni 2020 entwickelt und erprobt worden sein.

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Unter Federführung von Prof. Heinz Rothgang wird an der Uni Bremen ein Verfahren zur Personalbemessung entwickelt. Foto: David Ausserhofer

Rothgang hatte in der Vergangenheit mehrfach auf eine unzureichende Personalausstattung in der Pflege hingewiesen. Seinen Angaben zufolge werden im Jahr 2030 in der Altenpflege 350.000 Vollzeitstellen nicht besetzt werden können, wenn nicht gegengesteuert wird. Da in der Pflege vorwiegend Teilzeit gearbeitet werde, entspreche dies rund 500.000 Fach- und Hilfskräften, die bis dahin zusätzlich gebraucht würden.

Die Personalausstattung in den Pflegeheimen fällt nach den Worten des Bremer Wissenschaftlers im Bundesgebiet äußerst unterschiedlich aus. Länder wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hätten heute um ein Viertel höhere Personalquoten als beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Ein erhöhter Bedarf hat auch viel mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zu tun, der Anfang des Jahres eingeführt wurde. Er zielt darauf ab, die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen zu erhalten und zu fördern, was nach Auffassung aller Experten nur mit mehr Personal möglich ist. Mit der Pflegereform vor einem Jahr und der damit erfolgten Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade stieg laut Medizinischem Dienst der Krankenkassen die Zahl der als pflegebedürftig erfassten Menschen erheblich.