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Europäischer Gerichtshof soll über Urlaubstage in Quarantäne entscheiden
Wie können Arbeitnehmer mit Urlaubstagen umgehen, die sie in angeordneter Quarantäne verbringen mussten? Mit dieser Frage hat sich das Bundesarbeitsgericht beschäftigt und dazu um Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union gebeten.

Im konkreten Fall geht es um einen Schlosser, der sich vom 12. bis zum 21. Oktober 2020 im Urlaub befand. In der Zeit vom 9. bis zum 21. Oktober wurde dem Schlosser eine häusliche Quarantäne behördlich angeordnet, da er Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatte, berichtet das Portal „kostenlose-urteile.de“. Der Betroffene verlangte anschließend von seinem Arbeitgeber, ihm die entsprechenden Tage auf dem Urlaubskonto wieder gut zu schreiben, da er diese nicht selbstbestimmt gestalten konnte und reichte Klage beim Landesarbeitsgericht ein. Dieses hatte der Klage des Schlossers stattgegeben. Andere Landesarbeitsgerichte hatten zuvor in ähnlichen Fällen anders entschieden. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu dieser Sache steht noch aus.
Der Europäische Gerichtshof soll nun klären, ob die Anrechnung von Quarantäne-Zeit auf Urlaubstage mit Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Einklang steht.
Lesen Sie alles zu den Hintergründen der bisherigen Entscheidungen und wie sich Arbeitnehmer hier am besten verhalten sollten in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Altenheim.
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