Corona
Ethikrat: Heime nach Impfung wieder öffnen
Der Deutsche Ethikrat spricht sich gegen Aufhebung von Beschränkungen nur für Geimpfte aus. Eine Ausnahme soll es laut der Stellungnahme „Besondere Regeln für Geimpfte?“ des Ethikrates allerdings geben. Die insgesamt kritische Beurteilung möglicher Sonderregeln gelte nicht für Bewohner von Pflege-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen.

Der Deutsche Ethikrat hält es für falsch, die Corona-Einschränkungen für Geimpfte früher zu beenden. Ohnehin müsse erst geklärt werden, ob von geimpften Menschen weiterhin eine Ansteckungsgefahr ausgehe oder nicht, sagte die Vorsitzende des Ethikrates, Alena Buyx, gestern in Berlin. Eine vorherige individuelle Rücknahme der Maßnahmen nur für Geimpfte wäre auch mit Blick auf die allgemeine Akzeptanz der Maßnahmen nicht richtig.
Allerdings plädierte der Ethikrat dafür, die zum Schutz vor Covid-19 extremen Kontaktbeschränkungen in Heimen für Senioren, Behinderte oder chronisch Kranke nach der Impfung aufzuheben. Der Verzicht auf gemeinsame Mahlzeiten und andere Isolationsmaßnahmen, die Depressionen und ein rasches Voranschreiten von Demenz begünstigen könnten, sei hier „nur zu rechtfertigen, solange die in solchen Einrichtungen Lebenden noch nicht geimpft sind“.
Hier gehe es nicht um Sonderrechte, sondern um die Rücknahme von der Benachteiligung, betonte Ratsmitglied Sigrid Graumann. Es wäre nicht mehr angemessen, in den Einrichtungen zum Schutz der Menschen, die nicht geimpft werden könnten oder nicht geimpft werden wollten, weiter alle Maßnahmen aufrechtzuerhalten. Die nicht geimpften Bewohner müssten dann mit anderen Maßnahmen wie Schnelltests, FFP2-Masken und Schutzkleidung für Pflegekräfte geschützt werden.
In Abgrenzung zu staatlichen Regeln ist es den Ethikern zufolge zudem denkbar, dass private Anbieter, also zum Beispiel Fluggesellschaften, den Zugang zu ihren Waren und Dienstleistungen von einer Impfung abhängig machen. Dies sei auf die Vertragsfreiheit zurückzuführen, so der Ethikrat. Demnach können Privatpersonen und private Unternehmen grundsätzlich entscheiden, mit wem sie einen Vertrag schließen wollen.
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