Corona

Erweiterte Testpflicht in Pflegeheimen geplant

Laut einer vom Bundesgesundheitsministerium an die Medien verbreiteten Beschlussvorlage für die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am Donnerstag und Freitag (4./5. November) dieser Woche, sind Änderungen an der nationalen Impf- und Teststrategie zum Schutz vulnerabler Gruppen geplant. Sollte sich die GMK entsprechend einigen, werden Pflegeeinrichtungen im Herbst und Winter 2021/22 verpflichtet, Personal unabhängig vom Impfstatus zweimal pro Woche auf das Coronavirus zu testen. Auch Besucher:innen von Pflegeeinrichtungen müssten unabhängig vom Impfstatus ein negatives Testergebnis vorweisen.

Coronavirus_ Aldeca Productions AdobeStock
Foto: Aldeca Productions AdobeStock Aktuellen Prognosen des Robert Koch-Instituts (RKI) zufolge wird sich im weiteren Verlauf des Herbstes und Winters der Anstieg der Fallzahlen von mit dem Coronavirus Infizierten deutschlandweit noch beschleunigen.

Der Beschluss-Entwurf zur 94. GMK verweist auf aktuelle Prognosen des Robert Koch-Instituts (RKI), wonach damit zu rechnen sei, dass sich im weiteren Verlauf des Herbstes und Winters der Anstieg der Fallzahlen deutschlandweit noch beschleunigen werde. Um einen hohen Schutz in Pflegeeinrichtungen in Herbst und Winter zu gewähren und dort gleichzeitig weiterhin soziale Kontakte zu ermöglichen, seien „neben einer hohen Impfquote der Pflegebedürftigen und des Personals angemessene Testkonzepte angezeigt, die bereits in vielen Einrichtungen umgesetzt werden“, heißt es in der Vorlage. Dieser zufolge soll für Pflegepersonal als auch Bewohnerinnen und Bewohner und Besuchende von Pflegeeinrichtungen „nach wie vor ein Anspruch auf kostenlose Testung nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV)“ bestehen und:  „Im Rahmen von einrichtungsbezogenen Testkonzepten können sowohl Sach- als auch Personalkosten in einem festgelegten Umfang abgerechnet und von der Pflegeversicherung erstattet werden.“

Die Beschluss-Vorlage stellt weiterhin fest, „dass der Schutz der älteren Menschen und hier besonders der Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen leben, weiter Priorität haben muss“. Als „Schutzrahmen vulnerabler Gruppen in den anstehenden Herbst- und Wintermonaten“ listet die Vorlage u.a. folgende Maßnahmen auf, die von den zuständigen Minister:innen und Senator:innen zu beschließen seien:

  • „Bund und Länder betonen gemeinsam, dass Auffrischungsimpfungen vorangetrieben und zeitnah durchgeführt werden müssen. Dies gilt insbesondere für die von Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz erfassten Personengruppen, wobei vor allem Alten- und Pflegeheime in den Fokus zu nehmen sind.
  • Bund und Länder gehen davon aus, dass Auffrischimpfungen, insbesondere in Pflegeeinrichtungen, zeitnah und flächendeckend durch die niedergelassene Ärzteschaft angeboten werden. Zur Sicherstellung des Impfangebots kommen bei Bedarf gemäß dem GMK-Beschluss zur Vorhaltung eines staatlichen Impfangebots über den 30. September hinaus ergänzende staatliche Impfangebote, insbesondere mobile Impfteams zum Einsatz, die von den Ländern koordiniert werden. Die Länder werden zudem die Impfzentren, die auf Basis der geltenden Impfverordnung in den vom Bund mitfinanzierten Stand-by-Modus übergegangen sind, wieder aktivieren und dort Auffrischimpfungen anbieten.
  • Umfassende Testkonzepte für Personal, Besucher und Bewohner von Pflegeinrichtungen sind in den kommenden Monaten weiter unverzichtbar. Pflegeeinrichtungen werden in Herbst und Winter 2020/2021 verpflichtet, einrichtungsbezogene Testkonzepte umzusetzen, die unabhängig vom Impfstatus mindestens zweimal wöchentlich obligatorische Tests für das Personal vorsehen. Die Tests können eigenständig von den Einrichtungen oder in Kooperation mit externen Personen durchgeführt werden.
  • Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen müssen ebenfalls unabhängig vom Impfstatus ein negatives Testergebnis vorweisen, wobei die dem Ergebnis zu Grunde liegende Testung höchstens 24 Stunden vor dem Besuch vorgenommen worden sein darf. Liegt kein solcher Nachweis vor, sind die in der TestV vorgesehenen Antigen-Schnelltests von den Einrichtungen verpflichtend anzubieten.
  • Der Bund wird in diesem Sinne eine Anpassung der Teststrategie vornehmen und wird die derzeit geltende Finanzierungsgrundlage für Sach- und Personalkosten über Herbst und Winter verlängern.
  • Um Vollzugsdefizite zu vermeiden, werden die zuständigen Aufsichtsbehörden der Pflegeeinrichtungen angehalten, die Testkonzepte und deren Umsetzung engmaschig zu überprüfen.
  • Den Ländern bleibt es unbenommen, für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen die sogenannte 2G-Regel vorzusehen.“

Unterdessen haben einige Bundesländer ihrerseits bereits am 2. November die Testpflicht für das Personal von Pflegeheimen und Kliniken verschärft. Das berichtet der Evangelische Pressedienst (epd). Demnach müssen sich in Brandenburg künftig nicht geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 täglich testen lassen. Das teilte die Staatskanzlei am Dienstag (2.11.) in Potsdam mit. Hintergrund ist ein Corona-Ausbruch in einem Seniorenheim in Schorfheide am Werbellinsee, dem bislang elf Bewohnerinnen und Bewohner zum Opfer fielen. Medienberichten zufolge soll nur die Hälfte des dortigen Pflegepersonals geimpft sein. Die neue Regelung soll noch in dieser Woche in Kraft treten.

In Rheinland-Pfalz gilt für nicht geimpfte Mitarbeiter von Kliniken, Alten- und Pflegeeinrichtungen ab kommender Woche eine tägliche Testpflicht. Dies sehen die Bestimmungen der neuen, am Dienstag vorgestellten Anti-Corona-Verordnung des Landes vor. Nach Aussage von Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sind dabei auch Selbsttests erlaubt. Allerdings müsse gewährleistet sein, dass die Dienststellen kontrollieren können, ob die Tests tatsächlich ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

Mecklenburg-Vorpommern will ebenfalls von kommender Woche an eine tägliche Testpflicht für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen einführen, die nicht geimpft oder genesen sind. In Baden-Württemberg gilt die tägliche Testpflicht für nicht geimpfte Pflegekräfte schon länger. Wer indes geimpft oder genesen ist, soll sich dem dortigen Gesundheitsministerium zufolge einmal in der Woche testen lassen. In Bayern gilt schon seit August eine Testpflicht für nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in Pflegeheimen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche, in der sie zum Dienst eingeteilt sind, teilte das bayerische Gesundheitsministerium in München mit.

Wie gestern auf „Altenheim Online“ berichtet, fordert der Sozialverband VdK angesichts der sich häufenden Corona-Ausbrüche in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern eine Testpflicht für alle Besucher und Mitarbeiter. Eine solche Pflicht sei unabhängig vom Impfstatus dringend notwendig, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele in Berlin.