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Erstmals liegen Zahlen zur akademischen Pflegeausbildung vor

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat in einer Sondererhebung zum Monitoring zur Umsetzung der beruflichen und der hochschulischen Ausbildung in der Pflege erstmalig Ergebnisse zur Situation der hochschulischen Pflegeausbildung veröffentlicht. Deutlich wird: Die Zahlen der Studierenden in der Pflege steigen kaum.

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Foto: Alexander Raths/AdobeStock Bereits 2012 forderte der Wissenschaftsrat eine Akademisierungsquote von zehn bis 20 Prozent für die Pflege. Seit 2020 gibt es mit dem Pflegeberufegesetz erstmals einen primärqualifizierenden Studiengang in der Pflege.

Im Jahr 2020 betrug die Akademisierungsquote im Pflegestudium bei Hochschulen im BIBB-Pflegepanel 1,70 Prozent für alle Studierenden bzw. 0,78 Prozent, wenn nur primärqualifizierend Studierende gezählt werden. Im Jahr 2021 lagen die entsprechenden Zahlen bei 1,74 Prozent bzw. 0,82 Prozent. Hochschulen mit primärqualifizierenden Studiengängen verleihen den Absolventinnen und Absolventen den akademischen Grad eines Bachelors.

In absoluten Zahlen: Ende des Jahres 2020 waren 53.610 Personen in Deutschland in der Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann. Demgegenüber gab es 927 Studierende in vergleichbaren Studiengängen, davon 424 in primärqualifizierenden Studiengängen. Im Jahr 2021 haben 61.458 Auszubildende in Deutschland ihre berufliche Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann begonnen. Demgegenüber sind es 1.091 Studierende in vergleichbaren Studiengängen, davon 508 in primärqualifizierenden Studiengängen. Nur etwa 50 Prozent der angebotenen primärqualifizierenden Studienplätze wurden im aktuellen Semester belegt.

Das BIBB hat in einem Monitoring zur Pflegeausbildung eine bundesweite Sonderbefragung als Querschnittsstudie zwischen Januar 2022 und April 2022 durchgeführt. Befragt wurden 27 Hochschulen mit primärqualifizierenden Pflegestudiengängen nach dem Pflegeberufegesetz, 19 Hochschulen mit dualen Studiengangsformaten mit dem Berufsabschluss Pflegefachfrau/Pflegefachmann und vier Hochschulen mit additiven Studienformaten.

Hintergrund: Die Grundlage für das BIBB-Pflegepanel ist § 60 Absatz 6 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV), wonach das BIBB ein Monitoring zur Umsetzung der beruflichen und der hochschulischen Ausbildung in der Pflege durchführt und dem Bundesfamilienministerium und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einmal jährlich Bericht erstattet.