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Entwurf zur Pflegeversicherungsreform stärkt ambulante Angebote

Entwurf zur Pflegeversicherungsreform stärkt ambulante Angebote

- Anja Möwisch, Rechtsanwältin, Fachkanzlei für Soziale Einrichtungen

Mittlerweile liegt der 1. Entwurf zur Pflegeversicherungsreform vor. Danach sollen die stationären Leistungen nicht angepasst werden, während die ambulanten Angebote, inklusive der ambulante betreuten Wohngemeinschaft durch zusätzliche Finanzzuwendungen an die Pflegebedürftigen gestärkt und damit attraktiver gemacht werden sollen. Gleichzeitig werden in den Länderheimgesetzen die Anforderungen an die Rahmenbedingungen bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften verschärft.

Lediglich die selbstbestimmten ambulant betreuten Wohngemeinschaften unterliegen nicht den heimrechtlichen Bedingungen. Liegt hingegen eine Trägersteuerung€œ vor, so soll das Landesheimgesetz zur Anwendung kommen, wodurch eine Finanzierung durch die Pflegebedürftigen ausgeschlossen ist, sofern keine Ausnahmeregelungen von den Verordnungen erteilt werden.

Fraglich ist, ob die Betreuung und Pflege von Senioren in ambulant betreuten Wohngemeinschaften langfristig als Alternative zur stationären Pflege angesehen werden kann und welche rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden sollten und refinanziert werden?