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Entwurf zur Pflegeversicherungsreform stärkt ambulante Angebote
Entwurf zur Pflegeversicherungsreform stärkt ambulante Angebote

Mittlerweile liegt der 1. Entwurf zur Pflegeversicherungsreform vor. Danach sollen die stationären Leistungen nicht angepasst werden, während die ambulanten Angebote, inklusive der ambulante betreuten Wohngemeinschaft durch zusätzliche Finanzzuwendungen an die Pflegebedürftigen gestärkt und damit attraktiver gemacht werden sollen. Gleichzeitig werden in den Länderheimgesetzen die Anforderungen an die Rahmenbedingungen bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften verschärft.
Lediglich die selbstbestimmten ambulant betreuten Wohngemeinschaften unterliegen nicht den heimrechtlichen Bedingungen. Liegt hingegen eine Trägersteuerung vor, so soll das Landesheimgesetz zur Anwendung kommen, wodurch eine Finanzierung durch die Pflegebedürftigen ausgeschlossen ist, sofern keine Ausnahmeregelungen von den Verordnungen erteilt werden.
Fraglich ist, ob die Betreuung und Pflege von Senioren in ambulant betreuten Wohngemeinschaften langfristig als Alternative zur stationären Pflege angesehen werden kann und welche rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden sollten und refinanziert werden?
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