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Einrichtungsimpfpflicht: Stichtag 15. März laut BMG nicht zu halten
Wie das Nachrichtenportal Business Insider heute Morgen (1. Februar) berichtet, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ihm gegenüber erklärt: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird zum Stichtag 15. März nicht umgesetzt. Auf der Gesundheitsministerkonferenz am 31. Januar habe der Bund stattdessen den Ländern einen Plan vorgeschlagen, mit dem die Impfquote in den Gesundheitsberufen ermittelt und ausgebaut werden soll.

Die Klagen von den Gesundheitsämtern der Kommunen nahmen zuletzt zu und wurden lauter. Tenor: Die Aufgabe der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sei von ihnen personell nicht zu stemmen. Nun stellt das BMG gegenüber dem Portal Business Insider klar: Ungeimpfte Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen und in medizinischen Berufen dürfen über den 16. März hinaus weiterbeschäftigt werden – bis das Gesundheitsamt ein Tätigkeitsverbot ausspricht. Das Portal nimmt Bezug zur Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 31. Januar. Auf dieser habe der Bund stattdessen den Ländern einen Plan vorgeschlagen, mit dem die Impfquote in diesen Berufen ermittelt werden soll und niedrigschwellige Impfangebote ausgebaut werden sollen.
Das Portal zitiert einen Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, der ihm gegenüber erklärt habe: Das zuständige Gesundheitsamt entscheide bei der Impfpflicht „über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens“. Dabei würden alle „Umstände des Einzelfalles“ berücksichtigt werden. Der Sprecher weiter: „Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot getroffen hat, dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden.“
Auf das Problem der konsequenten Umsetzbarkeit der Impfpflicht wolle das BMG nun mit einem neuen Meldesystem und niedrigschwelligen Impfangeboten reagieren. Einen entsprechenden Antrag präsentierte das BMG es auf der GMK am 31. Januar. Business Insider zitiert aus dem ihm vorliegenden Antrag, dass ein „möglichst flächendeckendes Impfquoten-Monitorings in den genannten Einrichtungen“ angedacht sei. Das heiße, dass die Länder jeweils bis zur Mitte des Monats die Impfquoten in allen medizinischen- und Pflegeeinrichtungen erheben und an das BMG übermitteln. In Einrichtungen mit unterdurchschnittlicher Impfquote, soll es dem Antrag zufolge dann Aufgabe der Länder sein, „erneut gezielte Impfangebote z.B. durch das Aufsuchen mit mobilen Impfteams zu unterbreiten“. Der Bund soll diese dabei unterstützen, indem er eine „neu aufgelegte Informationskampagne auf allen Kanälen breit ausrollt“ und den Ländern den Impfstoff von Novavax „schnellstmöglich als gesondertes Kontingent zur Verfügung stellt“.
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