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„Eine mittelgradige Revolution für die Pflege“
Mit dem Befugniserweiterungsgesetz (BEEP) stärkt der Gesetzgeber die Pflegefachperson in ihrer Prozessverantwortung – mit spürbaren Folgen für Leitung, Team und Organisation. Expertin Heike Jurgschat-Geer erklärt im Interview, was das für Pflegepraxis, Delegation und Pflegediagnostik bedeutet.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege (BEEP) am 21. November 2025 in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Hintergrund ist hierfür das vom Bundestag beschlossene Sparpaket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Die Länder wollen Ausgabenbremsen bei den Kliniken verhindern. Den Schwerpunkt des Gesetzes bildet aber bekanntlich die Pflege. Das Sparpaket wurde nur an das Gesetz angehängt. „Wir setzen uns jetzt dafür ein, dass der Vermittlungsausschuss zügig zusammentritt und schnell Klarheit schafft, damit das Gesetz wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten kann“, sagte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). Es ist also durchaus möglich, dass es bald zu einer Lösung kommt.
Wir haben bei Heike Jurgschat-Geer nachgefragt, was das BEEP für die Pflegepraxis bedeutet.
Das Befugniserweiterungsgesetz gilt als wichtiger Schritt zur Professionalisierung der Pflege. Was bedeutet diese Reform konkret für die Rolle und Verantwortlichkeiten von Pflegefachpersonen – insbesondere im Hinblick auf die Pflegeprozessverantwortung?
Mit dem BEEP hat der Gesetzgeber zum einen klargestellt, dass unter den Vorbehaltsaufgaben in § 4 PflBG die individuelle Prozessverantwortung zu verstehen ist. Die Pflegefachperson wird damit in ihrer Handlungsautonomie für die übertragenen Pflegeprozesse gestärkt.
Zum anderen wurde gesetzlich klar geregelt, dass die berufsrechtlich definierten Vorbehaltsaufgaben für alle Akteure leistungsrechtlich verbindlich zu beachten und umzusetzen sind. Das ist eine weitere Stärkung der Rolle der Pflegefachpersonen in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung, denn sowohl Pflegeeinrichtungen als auch Kostenträger sind verpflichtet, die Bedingungen zur Umsetzung sicherzustellen.
Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die Pflegeeinrichtungen selbst? Was ändert sich für die Leitungskräfte, insbesondere in Bezug auf Organisation, Verantwortung und Personalentwicklung?
Pflegedienstleitungen müssen prüfen, welchen Pflegefachpersonen sie die Pflegeprozessverantwortung für welche Bewohner übertragen können. Das Stichwort heißt: Kompetenzmanagement. Darüber hinaus benötigt es hausspezifische Vereinbarungen, nach welchen Kriterien und in welcher Form Pflegefachpersonen Aufgaben an Assistenzpersonen delegieren können. Eine schematische Lösung wird vom Gesetzgeber ausdrücklich als nicht angemessen und ausreichend angesehen. Das Stichwort hier lautet: Delegationskonzept.
Ab 2026 werden die Vorbehaltsaufgaben verbindlich im Leistungsrecht der Pflege- und Krankenversicherung verankert. Wie verändert das den betrieblichen Alltag in den Einrichtungen – und worauf sollten Leitungskräfte schon jetzt besonders achten?
Die Pflegeprozessverantwortung – und damit die Notwendigkeit der Steuerung im Pflegeprozess – gilt auch für ärztlich angeordnete Maßnahmen, und zwar ungeachtet der Frage, ob diese separat vergütet werden (wie ambulant) oder nicht (wie stationär). Das muss sich in den Fachgesprächen und/ oder der Pflegedokumentation widerspiegeln.
Zum anderen sind die Vorbehaltsaufgaben nun integraler Bestandteil einer Pflegeleistung. Bei Nichtbeachtung stellt sich die Frage, ob die Pflegeleistung damit vertragsgemäß korrekt erbracht wurde. Ich würde hier gerne auch auf die streng formale Interpretation des BGH verweisen: Wird eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so ist sie nicht abrechenbar. Aus meiner Sicht ergeben sich daraus zwingend Anpassungsbedarfe in der Organisation des Nachtdienstes und in der Gestaltung der Übergaben und Pflegevisiten.
Ein zentraler Punkt ist die Entwicklung einrichtungsspezifischer Delegationskonzepte. Wie lässt sich eine sichere und zugleich flexible Delegationspraxis gestalten, die Qualifikationsstufen, Pflegesituationen und Verantwortungen klar definiert?
Wie bereits oben erwähnt ist die Implementierung eines systematischen Kompetenzmanagements der erste Schritt. Eine Qualifikation erlaubt lediglich eine Kompetenzvermutung. Das Kompetenzmodell von Patricia Benner kennt neben der Qualifikation weitere Kompetenzstufen, die durch Berufserfahrung, Fort- und Weiterbildungen erworben werden. Zum anderen muss das Raster für Pflegesituationen von nicht komplex bis hochkomplex auf die einrichtungsspezifische Bewohnerstruktur und das Setting konkretisiert werden. Darüber hinaus braucht es einfache, praxistaugliche Kriterien und Regeln, nach denen die Aufgabenübertragung und Zuordnung erfolgen kann: denn Pflegesituationen sind dynamisch, Veränderungen können nur sehr eingeschränkt vorhergesehen werden. Es kann also keine „Delegation vom grünen Tisch“ geben.
Mit der erweiterten Heilkundebefugnis und der gesetzlichen Anerkennung von Pflegediagnosen wächst der fachliche Entscheidungsspielraum. Wie können Einrichtungen sicherstellen, dass Pflegefachpersonen diese neuen Aufgaben kompetent und rechtssicher übernehmen?
Die Anerkennung der Pflegediagnostik durch den Gesetzgeber ist – ähnlich wie die Vorbehaltsaufgaben in 2020 – eine mittelgradige Revolution für den Pflegeberuf in Deutschland. Das bedeutet, dass endlich 40 Jahre nach der ersten Veröffentlichung der NANDA Klassifikation, die Pflegediagnosen auch in Deutschland angekommen sind. Im Zusammenspiel mit der Substitution medizinischer Maßnahmen durch die Pflegefachperson eröffnen sich vor allen Dingen große Effizienzpotenziale durch entbürokratisierte Prozesse in der Zusammenarbeit mit den Ärzten. Zur Implementierung werden Weiterbildungen angeboten werden, die nach einem einheitlichen Curriculum aufgebaut sind. Einrichtungen können heute bereits im Rahmen ihrer Kompetenz- und Potenzialeinschätzungen prüfen, welche Pflegefachpersonen dafür in Frage kommen können.
Die Fragen stellte Steve Schrader.
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