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Eilentscheidung Sozialgericht: Nächtliches Fixieren nicht mehr erlaubt
Eilentscheidung Sozialgericht: Nächtliches Fixieren nicht mehr erlaubt

Keine Fixierung mehr, sondern Nachtwache, so urteilte das Freiburger Sozialgericht. Diese nächtliche Einzelbetreuung muss das Sozialamt bezahlen. Wichtig: Diese Entscheidung ist eine absolute Einzelfallentscheidung, die nicht ohne weiteres auf andere Fälle übertragen werden kann. Insbesondere sind Pflegeinrichtungen nicht verpflichtet, ihre Bewohner nächtlich Rund-um-die-Uhr zu überwachen. Wie ist es in Ihrer Pflegeeinrichtung? Sind Sie bemüht, möglichst keine Fixierungen mehr anzuwenden? Was glauben Sie, welche Auswirkungen wird diese Entscheidung haben?
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