News
Dual und vergütet: Regierung reformiert Pflegestudium
Die Nachfrage nach einer primär qualifizierenden hochschulischen Pflegeausbildung hat sich seit ihrer Einführung sehr verhalten entwickelt. Das soll sich ändern, unter anderem mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz. Der Gesetzentwurf dazu liegt nun vor.

qualifizierenden hochschulischen Pflegeausbildung seit ihrer Einführung sehr verhalten ent-
wickelt. Das soll sich ändern.
Das Bundesgesundheits- und das Bundesfamilienministerium haben am 6. April einen Referentenentwurf zum Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) vorlegt. Er soll die Vergütung für diejenigen geregelt werden, die sich für ein Pflege-Studium entscheiden oder die bereits studieren. Gleichzeitig soll die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege vereinfacht werden.
So soll das Pflegestudium als duales Studium ausgestaltet und die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung durch die Integration in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung geregelt werden, heißt es seitens des BMFSFJ. Für die Studierenden soll eine angemessene Ausbildungsvergütung für die gesamte Dauer des Studiums eingeführt werden.
Dazu werde die Struktur der Organisation und Koordination der Praxiseinsätze in Zukunft anders gestaltet. Die Studierenden schließen künftig einen Ausbildungsvertrag zur hochschulischen Pflegeausbildung mit einem Träger des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung ab. Dieser trägt – wie in der beruflichen Pflegeausbildung – die Verantwortung für die Durchführung des praktischen Teils des Studiums.
Das Pflegestudiumstärkungsgesetz soll am 12. April im Bundeskabinett beschlossen werden.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren