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DRK-Schwestern verlieren Sonderstatus
Die 25 000 Rotkreuz-Schwestern in Deutschland haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ihren arbeitsrechtlichen Sonderstatus verloren. Sie gelten damit als Leiharbeiterinnen, wenn sie von den bundesweit 33 Schwesternschaften in Kliniken und Krankenhäuser außerhalb der DRK-Organisation eingesetzt werden.

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der den Sonderstatus der Schwestern nicht anerkannte, änderte das Bundesarbeitsgericht am Dienstag seine Rechtsprechung.
Bisher galten die DRK-Schwestern als Vereinsmitglieder, nun als Arbeitnehmer. Damit fallen sie unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das die Einsatzdauer begrenzt. Für den Präzedenzfall sorgte eine Klage der Ruhrlandklinik in Essen, die Rotkreuzschwestern beschäftigt. Erst kürzlich sorgte ein Fall aus Coburg für mediale Aufregung.
Wegen der Bedeutung der höchstrichterlichen Entscheidung für die Schwesternschaften und die Patientenbetreuung verständigten sich DRK und Bundesarbeitsministerium Ende vergangener Woche auf eine Sonderregelung zur Einsatzdauer der Schwestern. Damit sie zeitlich nicht begrenzt werden muss, soll das DRK-Gesetz ergänzt werden, heißt es in einer Mitteilung.
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