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Doch kein Urlaub ohne Ende
Doch kein Urlaub ohne Ende

Der EuGH (Urteil vom 22.11.2011, C-214/10) nuanciert seine Rechtsprechung zum Mindesturlaub bei Krankheit. Der Urlaubsanspruch von langzeiterkrankten Arbeitnehmern darf nach 15 Monaten verfallen, wenn dies in Rechtsnormen oder Geflogenheiten des Landes bestimmt wird. Grund: Ein unbegrenztes Ansammeln von Urlaubsansprüchen während einer mehrjährigen Arbeitsunfähigkeit fördert nicht mehr den Zweck, den der bezahlte Jahresurlaub erreichen soll.
Was meinen Sie dazu?
Endlich wieder etwas mehr Sicherheit für Arbeitgeber? Gab es in Ihrer Einrichtung viele Fälle in denen gekündigt wurde, damit die Belastung durch das Ansammeln von Urlaubsansprüchen nicht weiter steigt?
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