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Direkterstattung über einen Energie-Hilfsfonds beschlossen
Mit 8 Milliarden Euro sollen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen von Oktober 2022 bis 30. April 2024 unterstützt werden, damit Insolvenzen vermieden werden. Das ist eines der Ergebnisse der Bund-Länder Runde vom Mittwoch. Zuständig für den zu gründenden Fonds „Krankenhaus und Pflege“ ist das Bundesgesundheitsministerium.

Laut Eckpunktepapier „Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen Gas und Strom“ soll demnach das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) für die Umsetzung der schnellen Finanzhilfen zuständig sein. Von dort erfolge mithilfe der Länder für die Krankenhäuser und mithilfe der Pflegekassen für die Pflegeeinrichtungen die Verteilung des Geldes.
In einer ersten Phase von Oktober 2022 bis März 2023 soll für Pflegeeinrichtungen eine Direkterstattung von Energie-Mehrkosten analog zum Pflegeschutzschirm erfolgen. Nachgewiesene Mehrkosten durch Energiepreissteigerungen werden laut Eckpunktepapier übernommen.
In einer zweiten Phase kommt ab März 2023 bis 30. April 2024 die Gas- und Wärmepreisbremse hinzu. Die Differenz für Gaskosten (und andere Energieträger) werde nach o. g. Verfahren zur Umsetzung der Förderleistungen ausgeglichen. Die Mehrkosten durch Differenz zwischen Gaspreis Frühjahr 2022 zu 12 ct/kWh ab März 2023 sowie zu nicht gedeckelten 20% Gasverbrauchs werden erstattet, respektive 7 ct/kWh und 30 % nicht gedeckeltem Gasverbrauch bei Krankenhäusern.
Zum Eckpunktepapier sagt der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Bernd Meurer: „Bravo Bundesregierung. Das ist eine einfache und schnelle Entlastung der Pflegeeinrichtungen und der Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Wir sind sehr froh, dass die Bundesregierung und zuvor auch die Expertenkommission unserem Vorschlag für eine Direkterstattung über einen Energie-Hilfsfonds gefolgt ist. Damit wird der einfachste Umsetzungsweg beschritten und den Einrichtungen wird geholfen, ohne dass sie unnötigen bürokratischen Aufwand bewältigen müssen.“
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