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Digitalisierung der Pflege muss in den politischen Fokus

Die sieben Verbände des Bündnisses „Digitalisierung in der Pflege“ sind überzeugt, dass die Digitalisierung für die Pflege große Chancen bietet – sowohl für die Entlastung von Pflegekräften als auch für eine bessere Versorgung. Aus diesem Grund haben sie vier Empfehlungen formuliert, wie in einem künftigen Koalitionsvertrag die Weichen für eine digitalere Pflege gestellt werden können.

Digitalisierung
Foto: Gorodenkoff /AdoebStock Die Digitalisierung in der Pflege soll vorangetrieben werden.
  1. Einrichten eines Kompetenzzentrums Digitale Pflege

    Als zentrales Gremium – ähnlich dem health innovation hub (hih) des Bundesgesund­heits­ministeriums übernimmt das Kompetenzzentrum strategische und technisch-fachliche Aufgaben und vernetzt die unterschiedlichen Akteure miteinander. Das übergeordnete Ziel des Kompetenzzentrums sollte es dabei sein, dass die Pflege und deren Spezifika bei allen Digitalisierungsbemühungen im Gesund­heitsbereich stärker berücksichtigt werden.

  2. Erstellen eines Nationalen Strategieplans „Digitalisierung in der Pflege“

    Der Rückstand der Pflege bei der Digitalisierung kann nur mit einem strategischen Vorgehen eingeholt werden. Deshalb braucht es einen Strategieplan, der strukturiert die bestehenden Hemmnisse angeht und ungenutzte Potenziale erschließt. Die Entwicklung eines solchen Strategieplans ist ein wesentlicher Aufgabenbereich des Kompetenzzentrums.

  3. Digitale Teilhabe ermöglichen & Assistive Technologien fördern

    Mit dem Einsatz digitaler Technologien und Anwendungen eröffnen sich neue Möglichkeiten zur digitalen Teilhabe. Damit diese genutzt und Pflegende entlastet werden können, muss eine digitale Mindestausstattung für ambulante, stationäre und klinische Pflegeeinrichtungen definiert werden. Eine große Rolle spielt in diesem Zusammenhang eine flächendeckende Analyse des digitalen Reifegrades dieser Organisationen.

  4. Digitalisierungskosten refinanzieren

Die nutzenstiftende Digitalisierung der Pflege kann nur gelingen, wenn die entstehen­den Folgekosten refinanziert werden. Dafür müssen das Sozialgesetzbuch V und XI sowie das Krankenhausfinanzierungsgesetz hinsichtlich Vergütung und Entgelte für digitale Investitionen ergänzt werden.

 

Die ausführlichen Empfehlungen finden Sie hier.